preparatory:AB 245653
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Nur eine Bemerkung zur doch grundlegenden Norm von Artikel 1 Absatz 2 der Übergangsbestimmungen. Hier geht es um die Frage des Grandfatherings. Hier habe ich Ihnen ausgeführt, dass der Bundesrat kein Grandfathering möchte. Der Nationalrat hat mit dieser Bestimmung das Grandfathering einführen wollen, d. h. die Regel, dass bei bestehenden Gesellschaften Inhaberaktien nicht abgeschafft werden müssten. Ihre Kommission schlägt Ihnen einstimmig vor, dem Bundesrat zu folgen, weil hier ganz offensichtlich ein Widerspruch zu den Normen des Global Forum entstehen würde, der wahrscheinlich auch aus der Sicht der Mehrheit durch das Global Forum nicht akzeptiert werden könnte. Inhaltlich, eigentumsmässig, ist sich die Kommission auch bewusst, dass es Argumente für die Version des Nationalrates gäbe, in Bezug auf die Aufrechterhaltung von Eigentum. Aber hier ist die internationale Lage derart klar, dass Ihre Kommission empfiehlt, dem Bundesrat zu folgen.
Die beiden Artikel 2 und 5 der Übergangsbestimmungen hängen zusammen. Es geht im Wesentlichen um die Frage, ob die Frist von 18 Monaten auf zwei Jahre erstreckt werden soll, was Ihnen die Kommission einstimmig vorschlägt. Die Argumentation dazu ist vorhin schon erfolgt. Herr Noser möchte mit seinem Antrag dem Bundesrat folgen, also keine Ausweitung der Frist von 18 Monaten auf zwei Jahre vornehmen. Im Papier des Eidgenössischen Finanzdepartementes, das Sie gestern bekommen haben, steht: "Entgegen den Einschätzungen des EFD in der WAK-SR hat das Prüfungsteam des Global Forum anlässlich des Besuchs vor Ort vom 13. bis 17.[NB]Mai 2019 in Bern eine Frist von zwei Jahren für zu lang befunden. In früheren Fällen sei für die Umwandlung der Inhaberaktien in Namenaktien eine maximale Frist von 18 Monaten gutgeheissen worden." Dieses internationale Gremium ist offenbar der Meinung, dass die Ausdehnung um sechs Monate - von 18 auf 24 Monate - gleich zu einer Normwidrigkeit führen würde.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Frist von zwei Jahren zu statuieren.