AB 245666
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Hier geht es um die Sanktionen. Ich habe Ihnen beim Eintreten gesagt, dass wir zunächst strafrechtliche Sanktionen haben, wenn eine Gesellschaft die Normen, die wir hier beschliessen, nicht umsetzt. Diese sind weiter hinten geregelt und unbestritten. Hier geht es um die gesellschaftsrechtlichen Sanktionen. Sie sehen im geltenden Recht bei Artikel 731b Absatz 1 Ziffern 1 bis 3, welches bisher die Sanktionen sind. Diese werden, etwas unübersichtlich, im Entwurf des Bundesrates in Artikel 731b Absatz 1bis aufgenommen, also unten. Dort können Sie die Sanktionen lesen, und Sie sehen dort, dass eine Sanktion eine Fristansetzung zur Behebung oder eine Organersetzung sein kann, dass es aber auch - in Ziffer 3 - die Auflösung oder die Liquidation der Gesellschaft sein kann. Das sind doch erhebliche Sanktionen, die der Richter nach Ermessen ergreifen kann.
Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte nun zwar die Sanktionen grundsätzlich aufrechterhalten, Ziffer 3 aber streichen. Wenn also eine Gesellschaft lediglich - ich sage das jetzt so - das Aktienbuch oder das Verzeichnis über die gemeldeten wirtschaftlich berechtigten Personen nicht vorschriftsgemäss führt, soll das nicht die im Endeffekt möglichen, doch drakonischen Massnahmen zur Folge haben. Ihre Kommission hat das mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden. Ich bitte Sie, hier, insbesondere im Gegensatz zur vorherigen Abstimmung, der Mehrheit zu folgen, weil Sie sonst keine Differenz schaffen. Die Minderheit Noser möchte hier ja keine Streichung vornehmen, also dem Bundesrat und damit auch dem Nationalrat folgen. Dann könnten wir diese Frage nicht mehr weiter diskutieren.
Wenn ich schon das Wort habe, erlaube ich mir doch noch eine Entgegnung an Kollege Noser. Kollege Noser hat mir vorhin unterstellt, ich hätte gefordert, dass die amerikanischen Verhältnisse, die ja die Anlage von kriminellen Geldern und von hinterzogenen Geldern uneingeschränkt zulassen, auch in der Schweiz gelten müssten. Ich weiss nicht, ob ich mich derart unklar ausgedrückt habe. Selbstverständlich bin ich hier für die schweizerische Lösung, die dies seit zwanzig Jahren verbietet, und gegen die amerikanische Lösung, die das, entgegen den Empfehlungen des Global Forum, weiterhin uneingeschränkt zulässt, ohne dass irgendetwas passiert wäre.
Ich vertrete hier die demokratische, schweizerische, richtige Lösung, eine rechtsstaatliche Lösung. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir dann mindestens bei der untergeordneten Frage der Inhaberaktien kein schlechtes Gewissen haben müssten, weil wir angeblich die Letzten seien, die irgendwelche Transparenzdifferenzen beseitigen.
Zurück zum Geschäft: Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.