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preparatory:AB 245671

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05

Wortprotokoll

Diese Diskussion haben wir in der Kommission geführt. Ich mag mich erinnern: Es lag eine Synopse vor, die zeigte, was die Situation mit einer Frist von 18 Monaten und was die Situation mit einer Frist von zwei Jahren ist. Die Verwaltung hat dann gesagt, zwei Jahre gehe auch. Der Antrag des Konzepts Noser hatte offiziell die Frist von 18 Monaten drin, und der Kommissionsantrag war so gestellt worden. Da aber die Verwaltung gesagt hat, zwei Jahre gehe auch, hat man sich dann logischerweise in der Kommission auf ein konstruktives Vorgehen geeinigt und zwei Anträge zusammengelegt. So ist die Frist von zwei Jahren entstanden. Was ich damit sagen möchte, ist, dass Ihre Kommission darüber diskutiert hat und Sie das heute auch abschliessend beschliessen können. Sie müssen das nicht unbedingt dem Nationalrat zum Entscheiden übergeben.

Was ist bei der Diskussion um eine Frist von 18 Monaten oder zwei Jahren entscheidend? Da teile ich durchaus die Meinung der Mehrheit: Der Unterschied ist vermutlich nicht entscheidend. Entscheidend ist, glaube ich, dass es um zwei Jahresabschlüsse geht. Wenn ich jetzt vom Bundesrat höre, dass er das Gesetz im Oktober in Kraft setzt, heisst das, dass die Frist von 18 Monaten zwei Jahresabschlüsse beinhalten würde, weil dann der Aktionär zweimal über Jahresabschlüsse darüber orientiert wird, dass die Situation so ist, wie sie ist. Er wird auch bei einer Frist von zwei Jahren zweimal orientiert. Mehr ändern wir daran nicht. Faktisch gesehen könnten wir den Antrag mit der Frist von 18 Monaten, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, auch annehmen. Sollten Sie, Herr Maurer, das im Januar oder Februar beschliessen, macht es natürlich inhaltlich einen Unterschied. Aber ich nehme an, die Kommunikation mit den Aktionären findet im Minimum über die Jahresabschlüsse statt. Wenn man die Frist von 18 Monaten nimmt und das Gesetz im Oktober in Kraft gesetzt wird, hätte man im Minimum zweimal eine Kommunikation mit den Aktionären, die innerhalb dieser Frist stattfindet. Ich hoffe allerdings, dass die Aktionäre auch zwischendurch nochmals etwas hören.

Auch wurde mir von der Verwaltung klar signalisiert, dass man alles unternehmen wird - über Handelsregisterämter usw. -, dass die Aktionäre sofort von dieser Gesetzesänderung erfahren. Das ist ja der wichtige Punkt an der Sache. Darum denke ich, man könnte das heute bereinigen und auf 18 Monate gehen; aber eben, da wehre ich mich nicht allzu fest. Man kann es auch dem Schwesterrat überlassen, mit einer Frist von 18 Monaten zu kommen. Aber Ihre Kommission hat das diskutiert, und man könnte es heute bereinigen. [PAGE 304]

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