Hefti Thomas · Ständerat · 2019-06-05
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Effektiv ist dieser Artikel 9 der Artikel, der mich an der ganzen Sache am meisten stört, und zwar Absatz 3, den auch Herr Kollege Minder zitiert hat. Die Aktien werden vernichtet, und die Einlagen fallen an die Gesellschaft - weg, aus die Maus. Es ist für den ehemaligen Inhaberaktionär nichts mehr übrig. Das ist nicht nur eine Enteignung, sondern eine Enteignung ohne Entschädigung.
Man sagt nun, man müsse damit die Gesellschaft schützen. Es gab aber schon Fälle, in welchen man das schon so gesagt hat. Im letzten Jahrhundert beispielsweise hat man in Bezug auf Konten gesagt, man müsse die Gesellschaft schützen, und die Vermögen fielen an die Bank. Wir wissen, was daraus geworden ist. Wir wissen, dass sich die Leute unverschuldet nicht melden konnten.
Solche Situationen legen wir mit diesem Absatz 3 einfach an. Wir wissen nicht, was uns hier in dreissig, vierzig, fünfzig Jahren einmal einholen wird. Daher: Wenn irgendwo, dann ist die Mehrheit der Kommission hier in diesem Artikel und in diesem Absatz 3 effektiv auf dem richtigen Weg.
Herr Kollege Noser sagt, es bestehe ein Normenwiderspruch zu unserem Aktienrecht. Ja, wir schaffen hier aufgrund der Vorgaben des Global Forum lauter Normenwidersprüche zu unserem Recht. Jetzt schaffen wir halt einen weiteren - das schadet nichts, und wir haben ja keine Wahl. Also machen wir das doch so.
Deshalb möchte ich Sie bitten, sich das doch in Ruhe und auch vor dem historischen Kontext zu überlegen und hier der Mehrheit zu folgen. Jedenfalls sollten wir so entscheiden, dass eine Differenz entsteht und man wenigstens diese Frage nochmals in einer Kommission diskutieren kann.