Nussbaumer Eric · Nationalrat · 2019-06-05
Nussbaumer Eric · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion würde die heute zur Diskussion stehende Änderung des eigenen Umweltschutzgesetzes allzu gerne als schweizerische Unterwerfung unter die Regeln des EU-Binnenmarktes brandmarken. Nur, das geht heute Morgen nicht, denn es waren SVP-Ständerat Föhn und Nationalratskollegin Flückiger, die vor zwei Jahren genau dies hier verlangten, nämlich dass die Schweiz ganz schnell die EU-Regeln der Holzhandelsverordnung im schweizerischen Umweltschutzgesetz abbilden solle.
Heute beschliessen wir dank diesen zwei SVP-Motionen (17.3843 und 17.3855), dass wir uns an die EU-Binnenmarktregeln halten sollen, weil wir sonst den Marktzugang für schweizerische Holzhändler verlieren oder erschweren würden. Die Motionärin bezeichnet dies als die Schaffung von gleich langen Spiessen für alle Marktteilnehmer. Ich kann sie dabei persönlich voll unterstützen.
Inhaltlich sind diese Vorlage und die EU-Holzhandelsverordnung einfach: Alle Marktteilnehmer, ob mit oder ohne Sitz in der EU, müssen das Verbot des Inverkehrbringens von Holz aus illegalem Einschlag befolgen und der Sorgfaltspflicht bei der Lieferkettendokumentation nachkommen. Würde die Schweiz diesen Rechtsrahmen nicht so im eigenen Umweltschutzgesetz abbilden, dann wäre die Inverkehrbringung von Holz durch Schweizer Holzhändler erschwert.
Damit dies nun gelingt, wird hier beim Holzhandel und beim Inverkehrbringen von Holzerzeugnissen eine Sorgfaltspflicht gemäss den Binnenmarktregeln eingeführt, welche die ganze Lieferkette des Holzes oder der Teile des Holzerzeugnisses abbilden muss. Die Rückverfolgbarkeit und Dokumentation der Lieferkette ist der Kern dieser Sorgfaltspflicht. Nur so kann erreicht werden, dass Marktteilnehmer bei der internationalen Beschaffung mit der nötigen Sorgfalt vorgehen. In dem Sinne ist diese Anpassung des Umweltschutzgesetzes nichts anderes als die Einführung einer minimalen Konzernverantwortung für die Marktteilnehmer im Holzsektor.
Ihre Kommission hat diesen Gedanken, wonach die geltenden Rechtsvorschriften im Umweltschutzbereich in einer globalen Lieferkette jederzeit eingehalten werden müssen, mit der Ergänzung in Absatz 3 von Artikel 35e noch erweitert. Die SP-Fraktion begrüsst, dass die nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen als globale Verpflichtung von uns schweizerischen Konsumentinnen und Konsumenten hier im Umweltschutzgesetz abgebildet wird.
Wir bitten Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und überall der Mehrheit zu folgen.
Mit dem Einzelantrag Flückiger Sylvia wird verlangt, dass der Bundesrat die beizubehaltende Deklarationspflicht nur für bestimmte Hölzer oder nur für bestimmte Holzerzeugnisse festlegen soll. Diesem Antrag können wir uns anschliessen, wohl wissend, dass es so bleibt, wie ich es eingangs gesagt habe: Der Bundesrat wird das so festlegen, dass keine Exporthemmnisse in den EU-Binnenmarkt entstehen. In dem Sinne ist der Antrag Flückiger Sylvia eine unserem Parlament bekannte Formulierung, die dem Bundesrat die Eigenständigkeit im Rahmen des EU-Binnenmarktrechts gewähren soll.
Ich habe bewusst etwas pointiert auf die hier vorliegende Verknüpfung mit dem EU-Binnenmarktrecht und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft hingewiesen. Wenn Sie dies heute auf Antrag der SVP-Fraktion für die Holzbranche beschliessen, dann sollten Sie alle daran erinnert werden, dass diese Verknüpfung des EU-Rechtsrahmens mit den Wirtschaftsrahmenbedingungen in der Schweiz nicht nur beim Holzhandel oder bei den Holzerzeugnissen der Fall ist. Die Schweiz ist in allen Wirtschaftsbranchen ein Teil des europäischen Binnenmarktes, und es ist gut, wenn wir dies auch institutionell akzeptieren. Was eine Verneinung dieses Zusammenhangs bewirkt, haben wir dank dieser Gesetzesanpassung nun bei der Holzbranche schön erlernen können. Beginnen wir heute mit den Holzbrettern; alle anderen Branchen werden folgen. Die Schweiz ist keine Insel.