Semadeni Silva · Nationalrat · 2019-06-05
Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-05
Wortprotokoll
Ich beantrage Nichteintreten auf diese Vorlage und möchte gleich zu Beginn betonen, dass bei einem Nichteintreten historische Schiessanlässe weiterhin stattfinden können. Nicht mehr möglich ist nur die Sanierung der Schiessanlagen mit Bundesgeldern nach dem 31. Dezember 2020. Das Umweltschutzgesetz sieht vor, dass Sanierungen von Schiessanlagen vom Bund abgegolten werden, wenn nach 2020 nicht mehr in den Boden geschossen wird. Dieser befristete Anreiz wurde geschaffen, damit die Sanierung der umweltgefährdenden Altlasten möglichst rasch erfolgt und nicht den nachkommenden Generationen überbürdet wird. Die Frist wurde bereits von 2008 auf 2012 und dann auf 2020 verlängert. Der Bund soll aber nicht länger, nicht ewig einen Beitrag an die Sanierungskosten leisten. Die Sanierungsfrist hat dazu geführt, dass die allermeisten Schiessanlagen heute mit Kugelfangsystemen ausgerüstet sind. Wer nicht fristgerecht mit Bundeshilfe saniert, muss zu Recht später für die steigenden Sanierungskosten selbst aufkommen. Noch ist die Frist nicht abgelaufen!
Es ist nicht verantwortbar, dass der Boden weiterhin mit gefährlichen Schwermetallen belastet wird. Das Schiessen in den Boden ist eine der bedeutendsten Quellen für Einträge von Blei und Antimon in die Umwelt. Antimon ist ein hochtoxisches und mobiles Halbmetall, das sehr leicht bis ins Grundwasser gelangen kann. Blei ist weniger mobil, sein Vorhandensein im Boden birgt jedoch ein grosses Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier. Seit Jahrzehnten sammeln sich diese Gifte im Untergrund. Das muss aufhören.
Betroffen ist heute nicht mehr als ein Dutzend historischer Schiessanlässe, wobei mit den verschiedenen Kugelfangsystemen Alternativen zur Verfügung stehen. In Graubünden lebt die fast hundertjährige Tradition des Calven-Schiessens: Mitte Mai wurde von rund 400 Schützen der Calven-Schlacht von 1499 gedacht - geschossen wurde aber nicht ins Erdreich, sondern in den Kugelfang der Schiessanlage von Müstair.
Mit gutem Willen und genügend Interesse können historische Schiessen wie auch die Feldschiessen an Standorten durchgeführt werden, die mit Kugelfängen ausgerüstet sind. Wenn die Finanzierung der Massnahmen ein Problem darstellen sollte, dann müsste vorgegangen werden, wie der Bundesrat es in seinem Bericht beantragt und hoffentlich auch heute darstellt: über Artikel 62 des Militärgesetzes, der die Unterstützung des Bundes für anerkannte Schiessvereine vorsieht, aber sicher nicht über das Umweltschutzgesetz.
Die Gewohnheiten einer kleiner werdenden Schar von Freunden der historischen Schiessen dürfen wir nicht stärker gewichten als die Risiken der Bodenkontaminierung mit giftigen Schwermetallen.
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie hat sich grosse Mühe gegeben, eine Lösung zu finden. Doch der [PAGE 858] vorliegende Entwurf zur Änderung des Umweltschutzgesetzes verletzt zwei Grundwerte des Umweltrechts: das Vorsorge- und das Verursacherprinzip. In der Vernehmlassung ist der Entwurf bei den Kantonen denn auch mehrheitlich durchgefallen. Ausnahmen für eine unbefristete Weiterführung der Bundesabgeltung wie auch die Finanzierung geeigneter Schutzmassnahmen bei historischen Schiessen gehören nicht ins Umweltschutzgesetz.
Ich bitte Sie darum, auf die unnötige, den Umweltschutz beeinträchtigende Vorlage nicht einzutreten.