Lexipedia

Durrer Adalbert · Nationalrat · 2000-03-15

Durrer Adalbert · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Zuerst zur Frage von Artikel 6 Absatz 1: Da schlägt Ihnen die Kommission eine neue Regelung vor. Frau Leutenegger Oberholzer hat mit ihrem Antrag anbegehrt, dass wir wieder auf den Entwurf des Bundesrates zurückgehen sollen. Der Unterschied liegt hier darin, dass wir zum einen einen "angemessenen Betriebsgewinn" vorsehen. Dies deshalb, weil wir meinen, dass keine Organisation den Betrieb des Netzes übernehmen wird, wenn sie nur kostendeckend arbeiten kann und nicht die Möglichkeit besteht - nicht im Sinn von Wucher, sondern angemessen -, einen Betriebsgewinn zu erwirtschaften. Dieser ist auch als Motor, als Motivation zu sehen, um Investitionen zu tätigen. Denken Sie daran, dass wir andererseits darauf angewiesen sind, dass ein Netz unterhalten, betrieben, erneuert, modernisiert und da und dort auch noch ergänzt und ausgebaut wird. Wir haben beim Orkan Lothar in Frankreich gesehen, was es bedeutet, vergammelte Übertragungsleitungen zu haben.

Das Gegengewicht, damit diese Frage des Gewinnes nicht missbraucht werden kann, haben wir einerseits in Absatz 2, wo der Bundesrat Grundsätze für eine transparente und kostenorientierte Berechnung der Vergütung erlassen kann. Andererseits haben wir in Absatz 1bis, der übrigens aus Ihrer Fraktion eingebracht wurde, Frau Leutenegger Oberholzer, ganz klar die Erwirtschaftung einer Monopolrente verboten. Wir schaffen damit für die Schiedskommission einen marktordnungspolitischen Eckwert, welcher es ihr erlaubt, die Durchleitungstarife auch entsprechend beurteilen zu können. Wir glauben, mit diesem Regime eine gerechte Lösung geschaffen zu haben. Im Übrigen scheint uns auch mit der Ausweitung der Kosten auf die Spannungshaltung und auf die Wirkverluste gemäss dem Antrag der Kommission eine gute Lösung gelungen zu sein.

Bei Artikel 6 Absatz 3bis beantrage ich Ihnen, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Dies aus folgendem Grund: Wir haben aufgrund von Artikel 5 Absatz 1 EMG die Garantie, dass erneuerbare Energie nicht diskriminiert werden darf. Wir haben dort diesen Grundsatz ganz klar festgelegt. Man könnte anders herum betrachtet sogar die Befürchtung haben, dass gemäss dem Antrag der Minderheit erneuerbare Energie allenfalls gegenüber nicht erneuerbarer Energie privilegiert werden könnte. Wir haben deshalb in Artikel 5 Absatz 1 die Grundregelung eingeführt, dass keine Diskriminierung entstehen soll.

Deshalb beantragen wir Ihnen, hier der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

Zu den Einzelanträgen: Die Ausführungen zum Antrag Leutenegger Oberholzer habe ich gemacht. Ich hoffe, dass die [PAGE 274] Auskünfte ausgereicht haben und Sie allenfalls bereit sind - so, wie Sie dies in Aussicht gestellt haben -, Ihren Antrag zurückzuziehen.

Zum Antrag Decurtins: Aufgrund unserer Bundesverfassung - in der neuen Bundesverfassung ist das jetzt Artikel 26 - gilt der Grundsatz: Für die formelle Inanspruchnahme von Eigentum, wenn also das Eigentum wechselt, oder die materielle Inanspruchnahme, das sind beispielsweise Nutzungsbeschränkungen in Form von Durchleitungsrechten, ist unmittelbar aus der Eigentumsgarantie eine vollumfängliche Entschädigung geschuldet. Kantonal wird das in Enteignungsgesetzen konkretisiert - soweit Bundesinteressen im Spiel sind, sogar im Bundesgesetz über die Enteignung. In diesem Rahmen, jenem der landesüblichen Schätzungsgrundsätze, sollen hier auch die Durchleitungsrechte entschädigt werden. Das ist in dieser Konzeption - mit der Verfassung als übergeordnetem Rahmen - und in dieser Bestimmung, wonach auch Bau, Betrieb und Unterhalt geregelt sind, mit enthalten. Insofern ist diese Ergänzung nicht unbedingt nötig.

Zum Antrag Schneider: Für diesen Antrag habe ich persönlich viel Sympathie. Diese Frage haben wir in der Kommission diskutiert - ich habe es im Protokoll noch einmal kontrolliert -, darauf habe ich sogar hingewiesen. Damals haben wir es versäumt oder als nicht nötig erachtet, einen entsprechenden Antrag zu formulieren. In der Tat ist es aber ein Problem, dass man nicht per Schalterdruck von Rot auf Grün solche Netze bauen und zusammenschliessen kann. Hier könnten Ungleichheiten entstehen, und es könnte dann die Motivation fehlen, zu solchen Netzzusammenschlüssen Hand zu bieten.

Ich habe aber zwei Vorbehalte - obwohl ich glaube, dass man diesem Antrag ohne Rücksprache mit der Kommission zustimmen könnte -: Die Frist scheint mir noch etwas grosszügig bemessen zu sein, und systematisch müsste man die Sache überdenken. Dies ist dann aber eine Frage der Gesetzesredaktion oder der Chambre de réflexion. Allenfalls könnte man diese Regelung den Übergangsbestimmungen zuordnen. Dies ist eher ein technischer Vorbehalt. Vielleicht sehe ich persönlich das auch falsch; ich habe dies jetzt spontan beurteilt.

Zum Antrag Eberhard: Bei einer spontanen Beurteilung ist darauf hinzuweisen, dass eine gebührenfreie Durchleitung für Strom aus erneuerbaren Energien dem Verursacherprinzip widersprechen würde. In der Debatte haben wir jetzt auch mehrfach darauf hingewiesen, dass die diskriminierungsfreie Durchleitung in Artikel 5 Absatz 1 geregelt ist. Es ist auch so, dass wir in Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe c bezogen auf die Frage des Marktzuganges den Erzeugern erneuerbarer Energien eigentlich bereits entgegenkommen. In der Kommission schien uns die Frage der dezentralen Produzenten noch zu wenig konkret. Diese Frage wollten wir deshalb mit der Motion zur Zertifizierung erneuerbarer Energien (99.3576) angehen.

Noch zum Antrag Schmid Odilo: Die Vergütung der Einspeisung von Elektrizität haben wir bekanntlich seinerzeit in der hitzigen Debatte über Artikel 7 des Energiegesetzes gelöst. Eventuell wird diesbezüglich auch die genannte Kommissionsmotion zur Zertifizierung erneuerbarer Energien noch Klarheit schaffen. Die von Herrn Schmid vorgeschlagene Vergütungsregelung ist systematisch nicht im richtigen Artikel: Artikel 6 EMG regelt die Vergütung für die Durchleitung und nicht für die Einspeisung, die wir bisher im Energiegesetz geregelt haben. Es ist für mich relativ schwierig, aus dem Stand heraus abschliessende Wertungen vorzunehmen; aber es gehört doch zu meiner Pflicht, Ungereimtheiten oder Widersprüche, die mir aufgefallen sind, hier zur Kenntnis zu bringen.

Ich persönlich beantrage Ihnen, die Linie der Mehrheit bzw. der Kommission zu fahren und entsprechend abzustimmen.