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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-09-16

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-09-16

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Kantonsinitiative einzuführen. Die Kantonsinitiative gehört zusammen mit der allgemeinen Volksinitiative zu den wesentlichen Neuerungen dieser Vorlage. Die Kantone sind zusammen mit den Gemeinden Partner bei der Gestaltung und Umsetzung der öffentlichen Massnahmen. Das Instrument der Kantonsinitiative soll ihnen die Möglichkeit geben, ihre Vorschläge einzubringen und öffentlich zur Diskussion zu stellen.

Die Befürchtung, damit würden primär die kantonalen Regierungen gestärkt, kann der Bundesrat nicht teilen. Die Kantonsinitiative kann nämlich nicht durch die Kantonsregierungen beschlossen werden. Das Initiativrecht muss vom kantonalen Parlament oder vom Volk ausgeübt werden. Die Kantonsinitiative muss sich somit, wie jede andere Initiative auch, der öffentlichen Debatte stellen. Die kantonalen Regierungen verfügen im Rahmen dieser öffentlichen Auseinandersetzung über keinerlei Privilegien.

Nicht nachvollziehbar ist für mich auch die Angst vor dem Regionalismus. Immerhin müssen acht Kantone, entweder deren Parlamente oder das Volk, hinter einer Initiative stehen. Das ist immerhin rund ein Drittel der Kantone.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, dem Ständerat zu folgen und die Einführung dieses neuen Instrumentes gutzuheissen.

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