Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2002-09-16
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-16
Wortprotokoll
Das Initiativrecht ist grundsätzlich ein Volksrecht. Wir sprechen bei diesem Geschäft ja auch von der Beseitigung von Mängeln der Volksrechte. Wenn der Ständerat in der Differenzbereinigung immer noch - allerdings relativ knapp - am Instrument der Kantonsinitiative festhält, so liegt das vermutlich in der Natur der Ständekammer. Ich bezweifle aber, dass der Föderalismus mit der Kantonsinitiative wirklich gestärkt wird. Im Gegenteil: Die Eidgenossenschaft besteht aus 26 Kantonen, und jeder Kanton kann sich mit einer Standesinitiative direkt an den Bund wenden. Die Kantonsinitiative hingegen leistet einer regionalen oder von gemeinsamen Interessen motivierten Zwischenebene - einer Ebene zwischen Kanton und Bund - Vorschub. Das kann zu Gräben zwischen Landesteilen, zwischen Stadt und Land führen. Deshalb bitte ich Sie, an der Version unserer Kammer festzuhalten.
Ich möchte Sie auch bitten, nicht auf taktische Experimente einzuschwenken, wie sie uns Herr Janiak vorschlägt. Wir haben klar daran festgehalten, dass die Unterschriftenzahl auch bei der allgemeinen Volksinitiative bei 100 000 zu belassen sei. Auch der Ständerat hat klar daran festgehalten. Deshalb machen wir hier keinen Tausch, der darin bestünde, dass wir die Kantonsinitiative einführen und anderseits bei der allgemeinen Volksinitiative 70 000 Unterschriften stipulieren würden. Auf ein solches Experiment lassen wir uns nicht ein. Bitte halten Sie an Ihrem Beschluss fest.