Steiner Rudolf · Nationalrat · 2000-03-15
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15
Wortprotokoll
Im Namen der FDP-Fraktion empfehle ich Ihnen, der Mehrheit und damit dem Bundesrat zu folgen. Wie von Herrn Fischer bereits beim Eintreten festgehalten und von Herrn Speck noch bestätigt wurde, soll das Elektrizitätsmarktgesetz nicht mit anderen energiepolitischen Postulaten belastet werden.
Wir diskutieren eine Vorlage über den Elektrizitätsmarkt, und zwar über den Elektrizitätsmarkt allgemein und nicht bezogen auf die Art und Weise der Produktion dieser elektrischen Energie. Die Anliegen der Umwelt, der erneuerbaren Energie, der Wasserenergie usw. sind in anderen Gesetzen zu regeln bzw. sind zum Teil bereits geregelt; ich erinnere an das Energiegesetz. Im Elektrizitätsmarktgesetz geht es darum, für alle Produzenten gleich lange Spiesse zu schaffen, also für Elektrizität gleich welcher Produktionsart auch immer gleiche Rahmenbedingungen zu schaffen. Der Entwurf gemäss Bundesrat bzw. der Antrag der Mehrheit erfüllen diese Voraussetzung klar. Entsprechend gibt es keine Veranlassung, bestimmte Energieproduktionsarten zu bevorteilen oder andere zu benachteiligen.
Jetzt speziell zur Minderheit III (Grobet): Mir persönlich erscheint deren Formulierung, wie sie im Gesetz festgehalten werden soll, ausserordentlich kompliziert. Mir graut vor einer Umsetzung dieser Vorgaben auf Gesetzesstufe in einer Verordnung.
Zum Einzelantrag Robbiani: Ich möchte Ihnen im Namen der FDP-Fraktion empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. Es fehlt an jeglicher Spezifizierung, was mit "Grundsätze öffentlicher Versorgungsbetriebe" gemeint ist. Es gibt keine wissenschaftliche Definition dieses Begriffes, und zumindest nach meinem Wissen sind die Grundsätze öffentlicher Versorgungsbetriebe örtlich und regional sehr verschieden. Es gibt solche, die kostendeckend arbeiten wollen; es gibt solche, die über Quersubventionierungen noch andere Gebiete finanziell unterstützen, und es gibt letztlich öffentliche Versorgungsbetriebe, die gewinnbringend arbeiten wollen. Schliesslich verweise ich in diesem Zusammenhang auf Artikel 10, wo wir darüber diskutieren werden, ob Leistungsaufträge zu erteilen sind oder nicht. Dort ist dann allenfalls die Gelegenheit gegeben, solche Grundsätze, wie sie Herr Robbiani will, festzusetzen.
Ich bitte Sie, die Anträge der Minderheiten I bis III und den Antrag Robbiani abzulehnen.