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Föhn Peter · Ständerat · 2019-06-12

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-12

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich einmal den Dank dafür aussprechen, dass aufseiten des Bundesrates ein Schritt in Richtung der ersten drei Punkte der Motion gemacht wurde. Mein Vorredner hat es bereits gesagt, und ich will auch nicht allzu stark darauf eingehen. Hier drin hat jeder so seine Schwerpunkte, und dass Herr Levrat den Lohnschutz auf die oberste Stufe setzt, ist mir klar, und ich bin sogar dankbar dafür.

Über die Unionsbürgerrichtlinie wurde schon viel gesprochen. Aber wenn wir das so übernehmen müssten, wie jetzt angedacht, würden wir den nächsten Generationen einen Bärendienst erweisen. Weiter würde der Föderalismus, wie er in der Schweiz gelebt wird, massiv untergraben. Diesen Föderalismus müssen und wollen wir gerade in der Kleinen Kammer hochhalten.

Ich bin natürlich schon erstaunt, dass Herr Noser als Antragsteller der Minderheit heute sagt, seit letztem Freitag sei alles geregelt und der Bundesrat erledige das, sodass diese Motion jetzt völlig hinfällig sei. Nein, ich glaube wie die meisten anderen auch, die sich hier kritisch geäussert haben: Dem ist bei Weitem nicht so! Von mir aus gesehen ist wenig bis gar nichts geregelt. Was geregelt ist, ist einzig und allein der Streitbeilegungsmechanismus, also das Verfahren bei Streitigkeiten. Da muss ich halt schon sagen: Da kommt die Schweiz verdammt schlecht weg. Die Schweiz kommt viel zu schlecht weg!

Ich muss Ihnen sagen: Unterschrieben ist dann unterschrieben! Und was unterschreiben wir? Einen völkerrechtlichen Vertrag! Sie wissen, wie diese Verträge gehandhabt werden. Das heisst, dass ein völkerrechtlicher Vertrag mit riesigen Fragezeichen unterschrieben würde; ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem unsere Kinder und Grosskinder leben müssten - und sehr wahrscheinlich nicht einfach nur leben müssten, wie wir das bis dato gemacht haben oder erleben durften; ein völkerrechtlicher Vertrag, der unserem Landesrecht vorginge; und ein völkerrechtlicher Vertrag, der weder mit unserer gelebten Demokratie noch mit dem Föderalismus vereinbar sein wird.

Ich lese Ihnen einmal Artikel 9 mit der Überschrift "Ausschliesslichkeitsgrundsatz" vor. Der besagt nämlich klipp und klar, was zu tun und zu lassen ist - nur versteht man ihn nicht. (Heiterkeit) Der Satz lautet: "Die Vertragsparteien verpflichten sich, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder der Anwendung der betroffenen Abkommen und der Rechtsakte der Europäischen Union, auf die darin Bezug genommen wird, oder im Zusammenhang mit der Rechtmässigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission, der auf diesem Abkommen oder den betroffenen Abkommen beruht, ausschliesslich dem im vorliegenden Abkommen vorgesehenen Streitbeilegungsmechanismus zu unterstellen." Also: sechs Zeilen, fünf Kommas und am Schluss ein Punkt.

Was ich hier verstehe, ist das Folgende: Es wird zweimal von der Europäischen Union, aber gar nie von der Schweiz gesprochen. Es handelt sich hier um den [PAGE 390] Ausschliesslichkeitsgrundsatz! Dann wird der Streitbeilegungsmechanismus abgehandelt, mit den sektoriellen Kommissionen, mit dem Schiedsgericht und mit dem Europäischen Gerichtshof. Was der EuGH beschlossen hat, hat dann das Schiedsgericht wieder umzusetzen. Und wenn wir uns nicht daran halten würden oder allenfalls das Volk etwas anderes beschliessen würde, würden die Ausgleichsmassnahmen greifen. Die Ausgleichsmassnahmen: Was beinhalten sie alles? Das ist ein Unterwerfungsvertrag, wenn wir ihn so unterzeichnen!

Ich sage es noch einmal, Herr Bundesrat: Sobald die Unterschrift darunter steht, gilt dieser völkerrechtliche Vertrag. Gerade dieser Ausschliesslichkeitsgrundsatz, dessen Wortlaut ich vorhin vorgelesen habe, wird dann gelten. In der Kommission ist gesagt worden, dass es Auslegungsdifferenzen oder strittige Punkte gebe. Die habe man jetzt nicht geregelt, das würde man dann nachverhandeln. Herr Graber hat einige aufgezählt. Diese wären dann diesem Streitbeilegungsmechanismus unterworfen. Dazu hätte dann die Schweiz nichts oder nur sehr, sehr wenig zu sagen. Das müssen Sie einfach sehen.

Wollen wir das? Mir sind nicht die ersten drei Punkte wichtig; die wichtigen Punkte kommen nachher, mit der Anschlussgesetzgebung. Ich will doch betreffend diese automatische Rechtsübernahme wissen, was mit den fünf heute bestehenden Verträgen geschieht! Hat das Volk noch etwas zu sagen? Diese Frage stellen wir bei Ziffer 4. Ziffer 5 betrifft die Streitbeilegung. Das sind so wichtige Sachen, darauf wollen wir, darauf will auch das Volk Antworten. Wir wollen doch nicht nur Partner, sondern gleichwertige Partner sein.

Beachten Sie nur schon den Titel "institutionelles Rahmenabkommen". Was heisst "institutionell"? Das heisst nichts anderes als "zu ihr gehörend". Sie können das im Duden nachschauen. Institutionelles Abkommen mit der EU bedeutet "zu ihr gehörend". Ja, wollen wir das? Ich meine nein. Das müssen wir unseren Kindern nicht auferlegen.

Ich sage einmal mehr: Bitte, stellen Sie Ihr Licht nicht unter den Scheffel, Herr Bundesrat. Diese Motion will Ihnen den Rücken stärken. Sie will, dass Sie mit gestärktem Rücken weiterverhandeln können. Und ich sage einmal mehr: Der Schweizer, die Schweizerin wurde nicht geboren, um zu gehorchen, um sich zu unterwerfen.

Deshalb müssen wir dieser Motion zustimmen, und zwar überzeugt zustimmen. Sie muss auch für Sie, Herr Bundesrat, als Mitbringsel nach Brüssel gelten. Ich danke Ihnen für die weitere Arbeit.