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Müller Philipp · Ständerat · 2019-06-12

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-12

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, das Feld für mein Votum etwas weiter zu stecken, da wir unzählige Voten gehört haben, die sich weniger mit der Motion selber als primär mit dem Rahmenabkommen befasst haben. Trotzdem erlaube ich mir, vorab eine Bemerkung zum weiteren Ablauf zu machen beziehungsweise zur Umsetzung bei einer allfälligen Annahme der Motion unserer WAK.

Diese Motion wird frühestens im September 2019 von beiden Räten behandelt worden sein. Der Nationalrat kann ja vor September nicht darüber befinden. Die Motion käme schlicht und einfach zu spät, wenn der Nationalrat Ja sagen würde. Anders sähe es aus, wenn der Nationalrat in dieser Sommersession eine gleichlautende Kommissionsmotion beschlösse. In der Tat gibt es eine Kommissionsmotion der WAK-NR mit ähnlicher Stossrichtung, aber eben nur mit ähnlicher Stossrichtung. Sie wird am 20. Juni im Nationalrat beraten. Auffallend ist bei der nationalrätlichen Motion jedoch, dass die Punkte Anschlussgesetzgebung und Streitbeilegung, welche in der Motion der WAK unseres Rates enthalten sind, fehlen. Die beiden Kommissionsmotionen sind also inhaltlich nicht gleichlautend. Offensichtlich wurden diese Punkte, die in der Motion unserer WAK enthalten sind, in der WAK des Nationalrates heftig diskutiert, bekämpft und abgelehnt. Das heisst, es herrscht zumindest auf der Ebene der Kommission kein Konsens. Damit stellt sich die Frage nach dem "wie weiter?", wenn beide Räte die Motionen ihrer WAK unterstützen, wenn nur einer sie unterstützt oder wenn beide Räte sie ablehnen.

Gestatten Sie mir auch noch, ein paar formale Aspekte zu erwähnen. Das institutionelle Abkommen, das wissen wir, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch kein parlamentarisches Geschäft. Es ist viel eher ein Prozess sui generis, der in der Zuständigkeit des Bundesrates liegt. Auch das sollte uns eigentlich klar sein. Der Gesamtbundesrat muss in absehbarer Zeit - nach dem Vorliegen des Briefes des Präsidenten der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, ohnehin - einen Entscheid fällen. Er hat ihn noch nicht gefällt. Er hat nicht unterzeichnet. Er hat in genau jenen Punkten Präzisierungen verlangt, die in der Motion erwähnt sind und die in der Motion gefordert werden. Je nachdem, wie der Entscheid des Bundesrates ausfällt, kann der übliche Prozess mit einer ordentlichen Vernehmlassung und einer parlamentarischen Beratung beginnen. Das hat auch Kollege Jositsch angesprochen. Dann wird sich auch früher oder später die Bevölkerung äussern, oder eben, wie Kollege Jositsch sagte, das Tor schiessen oder nicht schiessen können.

Es stünde der Kommission jedoch frei, sich im Rahmen des Konsultationsverfahrens im Sinne der vorliegenden Motion einzubringen, beispielsweise, wie es andere Kommissionen gemacht haben, mittels eines Briefes. Dazu ist aber kein Ratsbeschluss nötig, es wäre nicht erforderlich gewesen, eine Motion zu machen.

Gestatten Sie mir noch ein paar Bemerkungen zum Inhalt der Kommissionsmotion: Die zahlreichen Vorbehalte in diesem Motionstext könnten es auch zulassen, dass man sie dahingehend interpretiert, dass die Kommissionsmehrheit das Rahmenabkommen schlicht und einfach gar nicht will. Verhandlungen sind ja bekanntlich nicht einfach ein Wunschkonzert der einen Seite, in diesem Fall der Schweiz. Verhandlungen sind ein Geben und ein Nehmen. Das vermisse ich etwas in all den Voten, die ich gehört habe, und auch im Sinn und Geist der Motion. Die Anhäufung all dieser Forderungen stellt offensichtlich eine Kumulation sämtlicher Interessen dar, die sich zu einer Kommissionsmehrheit gefunden haben. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Ob jedoch die EU als Verhandlungspartner dies auch so sieht, können Sie sich selbst ausmalen.

Zu den einzelnen Forderungen: Ich stehe zu einem wirksamen Lohnschutz, selbstverständlich. Das Anliegen wurde auch ausführlich von linker, von gewerkschaftlicher Seite dargelegt, und das kann ich unterzeichnen. Die Motion verlangt aber nach Bedarf auch eine Weiterentwicklung im Lohnschutzbereich, also einen Ausbau, ich kann es nicht anders interpretieren. Damit wird der flexible Arbeitsmarkt als grosser Vorteil der schweizerischen Volkswirtschaft "nach Bedarf" - um die Terminologie der Motion aufzunehmen - gefährdet.

Zur Unionsbürgerrichtlinie: Es ist für mich klar, dass die Richtlinie nicht integral, also als Ganzes, übernommen werden darf. Die Schweiz kann das aber auch mit dem Text des vorliegenden institutionellen Abkommens ablehnen, wir können es als Parlament ablehnen, oder das Volk kann es in einer Volksabstimmung tun. Dann gibt es Kompensationsmassnahmen. Diese müssen immer verhältnismässig sein. Es ist denkbar, dass wir dann - wie dies der Minderheitssprecher, Kollege Noser, gesagt hat - nur jene Punkte übernehmen, die ohnehin in unserem geltenden Ausländerrecht enthalten sind. Da gibt es einiges, das wir ohnehin schon drin haben, sogar für Angehörige von Drittstaaten, beispielsweise das Bleiberecht nach fünf Jahren.

Der Sinn einer Anschlussgesetzgebung - um dieses Wort nochmals in den Raum zu stellen - erschliesst sich mir nicht. Es ist doch selbstverständlich, und das wissen wir alle, dass jede allfällige Rechtsübernahme dem Referendum untersteht: Bundesgesetzänderung, Referendum - ganz logische Konsequenz. Damit hat die Bevölkerung das letzte Wort.

Nun höre ich den Kommissionssprecher etwas erklären, das gar nicht in der Motion steht, nämlich, dass selbst im Rahmen der Phase des "decision shaping" die Mitsprache des Volkes gewährleistet werden soll. Wie soll das gehen? Lesen Sie Artikel 12 im Rahmenabkommen, lesen Sie diesen Artikel! Da wird umfangreich und seitenweise dargelegt, wie im Rahmen des Prozesses des "decision shaping" - das kennen wir im Übrigen aus dem Schengen/Dublin-Abkommen - die Mitsprache der Schweiz ausdrücklich postuliert wird. Grösstmögliche Teilnahme an der Ausarbeitung der Vorschläge wird hier der Schweiz im Abkommen zugestanden - Artikel 12, bitte lesen Sie das!

Warum und wie soll es im Rahmen eines "decision shaping" gehen, das Volk mitreden zu lassen, wenn die Verhandlungsdelegationen am Tisch sitzen? Wir wissen, dass Kommissionen das können; aber kann man das mit einer Volksabstimmung? Ich habe meine Zweifel.

Zur Streitbeilegung: Das institutionelle Abkommen umfasst ja bereits recht klar, unter welchen Voraussetzungen bei einem Streitfall der EuGH konsultiert werden muss. Dies ist dann der Fall, wenn es um die Anwendung und die Auslegung unionsrechtlicher Begriffe geht und sofern dies für die Streitbeilegung relevant ist. Das sind die Rahmenbedingungen, das [PAGE 394] sind die Leitplanken, im Rahmen derer eine Streitbeilegung zu erfolgen hat. Es dürfte ja wohl kaum möglich sein, in einem solchen Abkommen - und das verlangt die Motion - über den formellen Rahmen hinaus auch noch sachliche Tatbestände auszuformulieren, bei denen der EuGH zum Zuge kommen soll oder eben nicht. Wie soll das gehen? Wir kennen ja die Streitfälle, die es inskünftig geben könnte, schlicht und einfach nicht. Es können unzählige sein, es können wenige sein; vor allem aber werden sie sehr unterschiedlich sein. Das liegt in der Natur der Sache.

Es wurde auch gesagt - jetzt nehme ich doch noch Stellung zu einzelnen Voten, die ich gehört habe -, die Motion sei eine Unterstützung für den Bundesrat. Dann müsste der Bundesrat selber ja die Annahme der Motion empfehlen! Er empfiehlt sie aber zur Ablehnung. Wollen wir den Bundesrat unterstützen, obwohl er das gar nicht will, also eine Zwangsunterstützung leisten? Ich weiss nicht, ob das ein schlauer Weg ist. Der Bundesrat wird sich nachher äussern und sich für die Unterstützung bedanken - aber mittels Motion, nein, das kann nicht sein.

Zu meinem Kollegen zu meiner Rechten, zu Herrn Germann, und zur Frage der Ablehnung und Kündigung: Ich habe etwas nicht ganz begriffen oder verstanden, oder vielleicht hat Kollege Germann es nicht ganz begriffen oder verstanden, das lassen wir jetzt mal offen. Es ist doch normal: Jeder Staatsvertrag hat eine Kündigungsklausel, in diesem Fall Artikel 22. Stellen Sie sich vor, wie die SVP ausrufen würde - noch lauter! -, wenn es keine Kündigungsklausel hätte, der Vertrag sozusagen lebenslänglich wäre. Das gibt es nicht, in keinem Staatsvertrag. Im Rahmenvertrag ist festgehalten, dass eine Ausgleichsmassnahme verhältnismässig sein muss und maximal die Suspendierung des betreffenden Abkommens, nicht des Rahmenabkommens, des betreffenden Marktzugangsabkommens umfassen kann. Maximal ist eine Suspendierung möglich, aber nicht eine Kündigung, all diese wüsten Dinge, die Kollege Germann aufgezählt hat. (Zwischenruf Germann: Sie verstehen das nicht!) Ja, ich verstehe es nicht; ich verstehe Sie, dass Sie mich nicht verstehen. (Heiterkeit)

Dann habe ich gehört, eine Ablehnung der Motion sei gleichbedeutend mit einer sofortigen Unterzeichnung des Rahmenabkommens. Nein, das kann ich mir nicht vorstellen! Ich lehne sie ab, die Motion, klar. Aber ich will das Abkommen auch nicht sofort unterzeichnen. Ich meine, der Bundesrat hat genau das gemacht, was in der Motion steht; es ist reine Semantik. Er will den Lohnschutz diskutieren, er will die Unionsbürgerrichtlinie diskutieren, er will mit der EU-Kommission über die staatlichen Beihilfen reden. Das ist korrekt, das steht auch hier. Aber was wollen wir denn noch mehr? Ich kann den Mehrwert nicht erkennen.

Es wurde - ich glaube von Kollege Graber - auch gesagt, der Bundesrat habe im Wesentlichen den Weg der Motion bestärkt. Ja, diesen Satz unterschreibe ich. Dazu braucht es die Motion nicht, der Bundesrat ist auf dem richtigen Weg. Man kann auch sagen: Endlich ist er auf dem richtigen Weg - es hat ja lange genug gedauert.

Kollege Föhn hat die Kommas und die Punkte in Artikel 9, dem Ausschliesslichkeitsgrundsatz, gezählt. Zugegeben, es ist etwas komisch formuliert - ich sage es mal so; etwas unklar, aber trotzdem klar. Ich meine, es ist doch ganz klar, worum es geht, Kollege Föhn, auch wenn es unklar ist! (Heiterkeit) Es ist einfach saublöd formuliert, aber völlig klar in der Konklusion, nämlich: Das Rahmenabkommen kennt nur eine Instanz, wo der Inhalt des Rahmenabkommens beurteilt wird, Streitbeilegung und Massnahmen, die verhältnismässig sein müssen. Das ist das Ausschliesslichkeitsprinzip. Es soll damit gesagt sein, dass nicht der Gerichtsweg zählt und sich weder Zivil- noch Strafgericht oder ich weiss nicht welche Gerichtsinstanzen damit auch noch befassen können sollen. Ich bin froh um dieses Ausschliesslichkeitsprinzip. Das schränkt die Rechtsmittel ein, und zwar beiderseitig, wobei sie auf den Meccano der Streitschlichtung reduziert werden. Nur bei der Streitbeilegung hätte dann der EuGH etwas zu sagen. Bei der Festlegung der Verhältnismässigkeit der Ausgleichsmassnahmen hätte der EuGH - das muss man immer wieder betonen - keine Funktion; er spielt da keine Rolle, er darf da nicht hineinreden. Das steht im Rahmenabkommen. Das kann man auch nachlesen, schwarz auf weiss.

Fazit: Ich habe heute den Eindruck erhalten, dass die EU den Schweizer Markt braucht und es ihr ums Überleben geht. Aber sind Sie sich bewusst, dass rund 53 Prozent unserer Exporte in die Europäische Union gehen? Sind Sie sich bewusst, dass wir den Marktzugang wollen und dass die bilateralen Verträge seit Juni 2002 bis heute zweifellos - das sieht man auch am Wachstum der Zahlen, absolut und relativ wie auch teuerungsbereinigt, wie auch immer Sie das wollen - eine Erfolgsgeschichte sind? Sind Sie sich bewusst, dass wir bis anhin die bilateralen Verträge zu einem politischen und monetären Preis erhalten haben, der inskünftig steigen wird, unabhängig davon, ob mit oder ohne Rahmenabkommen? Der politische Preis, um die bilateralen Verträge zu erhalten, wird steigen. Wir werden das erleben.

Man kann uns sagen, dass wir einknicken würden. Nein, wir nehmen die Realitäten, wie sie sind. Lesen Sie die Asterix-Hefte. Auf der ersten Seite sehen Sie eine Karte mit dem Gallierdorf. Und Sie sehen Miraculix am grossen Topf, wie er den Zaubertrank mischt. Nur: Wir haben keinen Zaubertrank. Wir sind das Gallierdorf, und wir haben keinen Zaubertrank, um Römer - oder allenfalls Brüsseler - zu verklopfen. Das geht nicht, das sind die Realitäten; ich sage dem "pragmatisch".

Ich möchte eine Rechtssicherheit haben - das Rahmenabkommen bringt Rechtssicherheit -, und ich möchte nicht ständig gepiesackt werden mit Massnahmen, wie wir sie bereits angekündigt erhalten haben: Verweigerung der Börsenäquivalenz, Nichterneuerung des Abkommens über den Abbau technischer Handelshemmnisse und solche Dinge. Das sind Bösartigkeiten, klare Bösartigkeiten vonseiten der EU, aber es ist die Realität und wir haben in anderen Fällen - Stichwort Fatca, USA, Datenaustausch usw. - ebenfalls erlebt, dass viele Staaten eine Politik nach dem Prinzip "Macht vor Recht" machen. Das will ich nicht, und schon gar nicht mit der Europäischen Union.