Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2019-06-12
Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-12
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, meiner Motion zuzustimmen. Sie will mehr Transparenz in der Verwaltung. Sie knüpft an die Tatsache an, dass die Verwaltung im Meinungsbildungsprozess, namentlich in der Kommissionsarbeit, eine ganz wichtige Rolle einnimmt. Es werden Informationen aufbereitet, es werden Aussagen gemacht, unsere Fragen werden beantwortet. In aller Regel hat die Verwaltung einen enormen Wissensvorsprung gegenüber uns Parlamentariern. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie es um die Interessenbindungen der Kaderangestellten in der Verwaltung steht. So kann man Antworten eben auch einschätzen.
Mit meiner Motion zu den Interessenbindungen in der Verwaltung verlange ich ein gleiches System, wie wir es bei uns Parlamentariern kennen. Sie tragen regelmässig Ihre Interessenbindungen ein, das ist öffentlich einsehbar. Wir erklären auch hier am Rednerpult unsere Interessenbindungen. Damit schaffen wir die notwendige Transparenz. Diese Transparenz ist im Sinne des ganzen Parlamentes und auch der Öffentlichkeit und deshalb auch für die Verwaltung wünschenswert.
Der Bundesrat lehnt diese Motion ab. Ich muss Ihnen aber sagen, dass die Argumentation nicht kohärent ist. Zunächst wird darauf verwiesen, dass für die Bundesangestellten in der Bundespersonalverordnung eine Regelung besteht. Demnach sind Mandate, die ausgeübt werden, dem Vorgesetzten zu melden. Das ist durchaus richtig. Das entspricht eigentlich dem gängigen Arbeitsrecht und der Situation, wie wir sie auch in der Privatwirtschaft kennen. Dort müssen Sie Ihre Mandate dem Arbeitgeber auch melden. [PAGE 1022]
Die Schwierigkeit ist aber: Mit dieser arbeitsrechtlichen Regelung haben wir schlicht und ergreifend noch keine Transparenz hergestellt. Der Bundesrat versucht sich herauszureden, indem er sagt, die gewünschte Transparenz sei über das Öffentlichkeitsgesetz sichergestellt, man könne im Einzelfall die notwendigen Fragen stellen. Dazu gibt es zwei Dinge zu sagen: In unserer Kommissionsarbeit haben Sie erstens keine Möglichkeit, auf das Öffentlichkeitsgesetz zurückzugreifen. Zweitens können Sie sich nur auf das Öffentlichkeitsgesetz berufen, wenn Ihnen der Tatbestand bekannt ist und wenn Sie die Verhältnisse entsprechend kennen, sodass Sie die Transparenz einfordern können.
Gemäss Praxis des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein öffentliches Interesse namentlich an der Veröffentlichung der Nebenbeschäftigungen von Angestellten in höheren Führungsfunktionen dann gegeben, wenn damit die Auskunft über die Interessenbindungen erteilt werden soll. Das Bundesverwaltungsgericht stellt also eigentlich fest, dass das öffentliche Interesse für die Auskunft gegeben ist. Da frage ich Sie: Wenn selbst das Bundesverwaltungsgericht diese Feststellung macht, weshalb machen wir die Veröffentlichung dann nicht gleich von Beginn weg transparent und automatisch?
Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion zur Einrichtung eines Interessenregisters für die Bundesverwaltung zuzustimmen, damit wir die Transparenz haben, die ja immer gefordert wird, die auch medial immer wieder aufgekocht wird. Hier geht es nun effektiv auch darum, Transparenz zu schaffen, um die Balance zwischen Parlament und Verwaltung oder Legislative und Verwaltung zu erhalten.