Rieder Beat · Ständerat · 2019-06-13
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-13
Wortprotokoll
Da Kollege Stöckli mit dem Ballon unterwegs ist, bin ich gerne bereit, Ihnen den Geschäftsbericht 2018 des Bundesgerichtes vorzutragen, und hoffe, dass ich das einigermassen hinkriege.
Die beiden Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft besuchten am 10. April 2019 das Bundesgericht in Luzern, wo Herr Bundesgerichtspräsident Ulrich Meyer auf die staatspolitische Bedeutung des Standortes Luzern für das Justizsystem unseres Landes hinwies. Er sagte, es sei der klare Wille des Bundesgerichtes, auch in Zukunft auf die beiden Standorte Lausanne und Luzern zählen zu können, und es bestehe keine Absicht, Artikel 4 Absatz 2 des Bundesgerichtsgesetzes abzuändern, in dem steht: "Eine oder mehrere Abteilungen haben ihren Standort in Luzern." Das hat insbesondere die anwesenden Standesvertreter des Kantons Luzern gefreut.
Im Jahre 2018 haben die 38 Bundesrichterinnen und Bundesrichter und die 153 Bundesgerichtsschreiberinnen und -schreiber - diese Zahl wurde im Vorjahr dank dem[NB]Globalbudget um zwei Mitarbeitende erhöht - einen Rekord erreicht und die magische Zahl von 8040 Fällen erledigt. Weil neu 7795 Beschwerden eingereicht worden sind, habe die Zahl der hängigen Fälle leicht reduziert werden können. Die durchschnittliche Dauer der 2018 beendeten Verfahren sei mit 145 Tagen praktisch gleich lang gewesen wie im Vorjahr, als sie 144 Tage betrug.
Im Berichtsjahr hat sich das Bundesgericht nebst der Rechtsprechung insbesondere mit den beiden Themen elektronisches Gerichtsdossier und Revision des Bundesgerichtsgesetzes befasst. Das Projekt elektronisches Gerichtsdossier umfasst drei verschiedene Teilprojekte: das Gever für die Gerichtsverwaltung, das E-Dossier für die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes und Justitia 4.0 für die Justiz der Schweiz. Alle drei Projekte seien gut unterwegs. Allerdings braucht es für das Projekt Justitia 4.0 noch eine Anpassung der Bundesgesetzgebung. Das Bundesamt für Justiz und das EJPD sind mit der Erarbeitung der entsprechenden Vorlage im Verzug.
Hinsichtlich der Revision des Bundesgerichtsgesetzes setzt sich das Bundesgericht bekanntermassen dezidiert für den Ersatz der subsidiären Verfassungsbeschwerde durch die Erweiterung der Eintretensgründe bei den ordentlichen Beschwerden im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht ein. Hierzu wird vielleicht der Herr Bundesgerichtspräsident noch Erläuterungen geben können.
Die Geschäftslast beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen lag mit 7468 Eingängen auch im Jahre 2018 relativ hoch. Da 7603 Fälle erledigt werden konnten, nahmen die hängigen Fälle etwas ab. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt 284 Tage. Leider nimmt diese kontinuierlich zu. Sie ist von 212 Tagen im Jahr 2016 auf 268 Tage im Jahr 2017 und 284 Tage im Jahr 2018 gestiegen. Man beachte den Unterschied zur Verfahrensdauer beim Bundesgericht. Die definierte Zielgrösse von 240 Tagen muss mit einem Massnahmenbündel anvisiert werden.
Drei Gebiete müssen insbesondere hervorgehoben werden: das Kartellrecht, der Asylbereich und das neue Nachrichtendienstgesetz. Die überdurchschnittliche Zunahme der Kartellfälle bindet sehr grosse Ressourcen. Die Komplexität dieser Fälle wirkt sich auch auf die Verfahrensdauer aus. Die Asylfälle sind ebenfalls aufwendiger geworden; das SEM hat nun zahlreiche komplexe Fälle erledigt. Immerhin gibt es zu vermerken, dass die Zahl der Dublin-Fälle stark zurückgegangen ist. Im Berichtsjahr konnten die Prozesse gestützt auf das im September 2017 in Kraft gesetzte Nachrichtendienstgesetz etabliert werden, und die Genehmigungsverfahren nach diesem Nachrichtendienstgesetz werden innert Wochenfrist durchgeführt.
In personeller Hinsicht stellten wir im Jahr 2018 die Weichen für die kommenden Jahre. Im März dieses Jahres haben wir im Rahmen der Gesamterneuerungswahl das Richtergremium für die Amtsdauer 2019-2024 gewählt. Insgesamt zehn[NB]neue Richterinnen und Richter haben wir gewählt. Schliesslich sei erwähnt, dass mit Frau Marianne Ryter das Bundesverwaltungsgericht eine neue Präsidentin erhalten hat.
Kommen wir zur grössten Baustelle, dem Bundesstrafgericht: Dieses hat seit April 2019 in der Person von Herrn Stephan Blättler einen neuen Präsidenten. Im Jahre 2018 verzeichnete die Strafkammer 73 Eingänge, und 72 Verfahren konnten erledigt werden. Die Beschwerdekammer verzeichnete 703 Eingänge und 717 Erledigungen. Damit erreicht das Bundesstrafgericht nun eine hohe Belastung. Im Verlaufe des Jahres 2018 wurden verschiedene vorbereitende administrative und logistische Arbeiten im Hinblick auf die am 1. Januar 2019 aufgenommene Tätigkeit der Berufungskammer erledigt. Diese Arbeit wurde von den Beteiligten, vor allem vom Kanton Tessin und vom Bundesstrafgericht, erheblich unterschätzt.
Dank der Aufstockung der Ressourcen um eine Million Schweizerfranken durch das Parlament in der Wintersession - Sie erinnern sich an diese Notübung - konnte lediglich ein Teil des Problems gelöst werden. An mehreren Sitzungen haben die Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft sich mit dieser schwierigen, nicht nachvollziehbaren Situation befasst. Sie führten am 27. Februar 2019 eine Aussprache mit der Präsidentin der Berufungskammer, Frau Claudia Solcà, dem damaligen Präsidenten des [PAGE 401] Bundesstrafgerichtes, Herrn Tito Ponti, und dem Präsidenten des Bundesgerichtes, Herrn Ulrich Meyer, durch. Am 2. April 2019 haben die GPK dem Bundesstrafgericht mitgeteilt, dass sie nach wie vor einen grossen Handlungsbedarf, vor allem betreffend die externen Räumlichkeiten, sehen. Am 10. April 2019 teilte uns der neue Präsident des Bundesstrafgerichtes, Herr Stephan Blättler, mit, dass nach heutiger Einschätzung das Tessiner Parlament frühestens im Herbst 2019 über den Kredit für die nötigen Aufbauarbeiten befinden könnte. Mit einem Baubeginn könnte dann erst im Jahre 2020 gerechnet werden, und ein Bezug sei vor 2023 nicht möglich.
Klar ist, dass wir fordern, dass noch in diesem Jahr eine Übergangslösung gefunden wird, in der die Berufungskammer räumlich vom Bundesstrafgericht getrennt sein muss. Die GPK werden sich an dieser Baustelle noch einige Zähne ausbeissen müssen, und ich erwarte auch hierzu vielleicht Erläuterungen von unserem Herrn Bundesgerichtspräsidenten.
Die Belastung des Bundespatentgerichtes - ich komme zur letzten Abteilung - ist etwas kleiner geworden, weil die Zahl der Neueingänge von 34 im Jahre 2017 auf 29 im Jahre 2018 gesunken ist. Abgenommen hat auch die Zahl der ordentlichen Verfahren von 26 im Jahre 2017 auf 22 im letzten Jahr, während die Zahl der summarischen Verfahren gleich geblieben ist. Im Berichtsjahr wurden 23 ordentliche Verfahren erledigt, davon 11 durch Vergleich und 5 durch Urteil. Hingegen konnten die Gerichtsgebühren auf einen Höchststand von knapp einer Million Schweizerfranken gesteigert werden. Damit erhöhte sich der Eigendeckungsgrad des Patentgerichtes auf 54,4 Prozent, was sehr hoch ist. Der Präsident des Bundespatentgerichtes, Herr Mark Schweizer, musste wegen seiner früheren Tätigkeit in einer Anwaltskanzlei im Jahre 2018 bei jedem vierten Fall in den Ausstand treten. Die GPK geht aber davon aus, dass diese Ausstandsquote im Jahre 2022 dann bei null liegen wird.
Sehr geehrter Präsident des Bundesgerichtes, wir danken Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen für die sehr gute Arbeit im Dienste der Rechtsordnung und bitten Sie, diesen Dank an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuleiten.
Die GPK-SR hat am 20. Mai 2019 getagt und beantragt einstimmig, die Geschäftsberichte zu genehmigen.