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AB 24691

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-17

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben Ihnen schon das Wichtige zu dieser Vorlage betreffend die Totalrevision der Bundesrechtspflege gesagt.

Es geht zum Ersten auch unseres Erachtens primär um die Neuregelung der Organisation und der Verfahren des Bundesgerichtes, seiner Vorinstanzen und auch seiner Rechtsmittel, insbesondere bezüglich der Wege, die ans oberste Gericht führen sollen. Es geht zudem um eine wirksame und nachhaltige Entlastung des heute stark überlasteten Bundesgerichtes, aber auch um Verbesserungen im Rechtsschutz und um Vereinfachungen in den Verfahren und Rechtswegen.

Sie haben es gehört: Die wichtigsten Änderungen betreffen insbesondere die Schaffung des Bundesstrafgerichtes. Das Bundesstrafgericht soll zu einer Entlastung des Bundesgerichtes von aufwendigen Direktprozessen führen. Es übernimmt zudem die Aufgaben der heutigen Anklagekammer des Bundesgerichtes.

Zum Zweiten geht es um die Schaffung eines Bundesverwaltungsgerichtes, das die über dreissig bestehenden Rekurskommissionen des Bundes ersetzen soll, einschliesslich der Asylrekurskommission. Es löst zudem die Beschwerdedienste der Departemente weitestgehend ab. Es soll im Weiteren eine Vereinfachung der komplizierten Beschwerdewege realisiert werden, der Beschwerdeweg ans Bundesgericht, und damit auch eine Aufgabenentflechtung, indem diese neuen Beschwerdewege die heutigen Beschwerden an den Bundesrat weitestgehend ablösen würden.

Die FDP-Fraktion ist für Eintreten auf diese wichtigen Vorlagen. Wir sind im Grossen und Ganzen auch einverstanden mit den Anträgen der Mehrheit, die auf dem Tisch des Hauses liegen. Wir werden uns im Speziellen zu zwei Punkten noch äussern, die uns sehr wichtig erscheinen. Der erste betrifft die Unabhängigkeit der Bundesrichterinnen und Bundesrichter am neuen Bundesstrafgericht mit der wichtigen Frage, ob diese neuen Bundesrichterinnen und Bundesrichter noch anwaltlich tätig sein können oder nicht. Beim zweiten Punkt werden wir uns mit der Frage beschäftigen, ob es einen ausserparlamentarischen Beirat zur Stützung der Gerichtskommission braucht. Mit der Mehrheit der Kommission haben wir uns gegen einen solchen Beirat ausgesprochen. Wir werden das dann im Eintreten zu Beschluss 6 noch ausführen. Das sind die beiden wichtigen Themen, die wir in der Folge detaillieren werden.

Wir bitten Sie, auf diese Vorlage einzutreten.