Lexipedia

preparatory:AB 246920

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Das ist nun die letzte Differenz; sie ist nicht ganz unwichtig. Ihre Kommission beantragt Ihnen auch hier mit 10 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Nationalrat zu folgen.

Es geht um die Frage, ob eine ausländische Behörde Geheimhaltungsgründe geltend machen kann, wenn sie ein[NB]Gesuch stellt; Geheimhaltungsgründe, die dazu führen, dass einer betroffenen Person - in der Regel eben aus diesem Land -, die vielleicht dagegen Beschwerde führt, Teile der Akten nicht vorgelegt werden, sie also keine Einsicht bekommt.

Der Bundesrat war der Auffassung, dass wesentliche Teile des Ersuchens und der Korrespondenz so verdeckt werden könnten. Der Ständerat wollte das Ersuchen aus dieser Formulierung herausnehmen und immer der beschwerdeberechtigten Person zeigen. Der Nationalrat hat Rückkehr zum geltenden Recht beschlossen. Die Verwaltung hat hier die Auffassung vertreten, dass es zwingend nötig sei, Ersuchen und Korrespondenz nötigenfalls gleichzeitig dem Geheimhaltungsinteresse des ersuchenden Staates zu unterstellen und den betroffenen Beschwerdeführern keine Akteneinsicht zu gewähren.

Ihre Kommission beantragt hier grossmehrheitlich, dem Nationalrat zu folgen.

preparatory:AB 246920 | Lexipedia | Lexipedia