Föhn Peter · Ständerat · 2019-06-13
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13
Wortprotokoll
Abzüge nur aufgrund der Betreuungskosten für das Kind vorzunehmen bzw. diese zu erhöhen, erachte ich als diskriminierend. Die Diskriminierung von Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, gegenüber solchen, welche ihre Kinder betreuen lassen, muss möglichst vermieden werden.
Betreffend die Ineffizienz, Herr Kommissionssprecher, entgegne ich, dass es genau wie bis dato gemacht werden kann - einzig mit einem anderen Betrag, Punkt. Es wäre also genau gleich effizient wie heute.
Bei Artikel 33 Absatz 3 haben wir nun dem bundesrätlichen Entwurf insofern zugestimmt, als man die abziehbaren nachgewiesenen Kosten von 10[NB]000 auf 25[NB]000 Franken erhöht. Neu kann also das Zweieinhalbfache für Drittbetreuung abgezogen werden. Ich frage schon: Weshalb darf man nicht auch den Familien entgegenkommen, welche die Kinderbetreuung vollumfänglich auf sich nehmen? So beantrage ich mit Überzeugung, dass bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a dem Nationalrat zu folgen ist. Ich beantrage nicht das Zweieinhalbfache - das wären dann über 16[NB]000 Franken -, ich beantrage einzig und allein, den Abzug von 6500 auf 10[NB]000 Franken zu erhöhen, wie das der Nationalrat auch gemacht [PAGE 414] hat. Ob es dann eine zusätzliche Vernehmlassung braucht, Herr Bundespräsident, das können Sie dann entscheiden. Das kann man noch nachschieben. Ich glaube, das sollte nicht ein grosses Problem sein.
Immer und immer wieder rühmen wir die Vorteile des sogenannten traditionellen Familienbildes, tun aber möglichst alles dafür, dass beide Elternteile dem Erwerb nachgehen. Das haben wir in den letzten Jahren ja immer und immer wieder getan. Frau Fetz hat von Anreizen gesprochen und der Bundespräsident von der Attraktivität, die wir jetzt in letzter Zeit immer wieder aufgebaut hätten. Es darf doch nicht sein, dass ein gut funktionierendes Familienbild wirtschaftlich missbraucht wird.
Sie wollen natürlich jetzt für Höchstverdienende Anreize schaffen, das haben Sie vorhin gesagt, und die Kleinen sollen dann das Nachsehen haben. Ich glaube, hier müssen wir auch den Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ein bisschen entgegenkommen, und wir dürfen ihnen entgegenkommen. Dem Antrag Zanetti Roberto kann ich natürlich auch hundertprozentig folgen, dass wir dann nicht nur in Buchstabe a, sondern auch in Buchstabe b von 6500 auf 10[NB]000 Franken erhöhen. Ich glaube, das wäre dann die logische Konsequenz, dass man das so machen würde.
Ich bitte Sie, hier bei Artikel 35 dem Nationalrat zu folgen.