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Ammann Thomas · Nationalrat · 2019-06-13

Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-06-13

Wortprotokoll

Wenn man die Titel von Schweizer Tageszeitungen der letzten drei Jahre liest, hat man überhaupt nicht den Eindruck, dass Unternehmungen gegen Menschenrechtsverletzungen und gegen die Missachtung von Umweltstandards gefeit sind - im Gegenteil, die Schlagzeilen lauten: "Kinderarbeit holt Zementkonzern ein", "Vergiftungsgefahr in Indien", "Crevetten aus Sklavenarbeit in Schweizer Läden" usw. Die Rede ist nicht etwa von irgendwelchen Konzernen aus Bananenrepubliken, sondern leider von Schweizer Konzernen.

Natürlich - und ich unterstreiche das mit Nachdruck - verhält sich die sehr grosse Mehrheit der Schweizer Unternehmungen bezüglich Menschenrechten und Umweltstandards korrekt, ja sogar vorbildlich. Aber die schwarzen Schafe existieren. Niemandem käme es in den Sinn, das Strassenverkehrsgesetz oder das Strafgesetz aufzuheben, obwohl sich die überwiegende Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz korrekt verhält. Sich auf die Selbstverantwortung in der Rechtsregelung zu verlassen wäre ein Kapitalfehler - und genau das Gleiche gilt im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss zur Verantwortung gezogen werden, zum Schutz der Korrekten und für den guten Ruf des Wirtschaftsplatzes Schweiz. Verletzungen von Menschenrechten und von Umweltstandards bedeuten letztlich auch unlauteren Wettbewerb und mangelnde Fairness den Konkurrenten gegenüber. Dass gewisse Verbände fast hysterisch gegen den Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative vorgehen, lässt mich aufhorchen. Es stellt sich die Frage: Gibt es etwas zu verbergen?

Wer bei der extremen Konzernverantwortungs-Initiative noch Bedenken hat, wird beim indirekten Gegenvorschlag eines anderen belehrt. Die Zielsetzung ist zwar die Gleiche: Es geht darum, die Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt in weltweiten wirtschaftlichen Tätigkeiten zu erreichen und die gesetzliche Verankerung von Risikomanagementprozessen gemäss internationalen Standards zu schaffen; es geht um die Sorgfaltsprüfung. Die Umsetzung und die Ausgestaltung der Vorschriften sind aber beim indirekten Gegenvorschlag auf das Notwendige und Machbare beschränkt. Der Ansatz ist pragmatisch und fokussiert. Es ist ein intelligenter Kompromiss, der die Bedenken der Wirtschaft und die Anliegen der Initianten aufnimmt und gesellschaftliche sowie wirtschaftliche Interessen miteinander verbindet. Dies wie folgt: Es werden deutlich weniger Unternehmen erfasst; es besteht Klarheit, welche Menschenrechte und Umweltstandards zu respektieren sind; ein Swiss Finish ist ausgeschlossen; die Sorgfaltsprüfung erfolgt gemäss internationalem Standard; es geht um eine stark eingeschränkte Konzernhaftung, insbesondere ist eine Haftung für Zulieferer ausgeschlossen; es gibt eine differenzierte Regelung des anwendbaren Rechts im Einklang mit den Prinzipien des [PAGE 1052] internationalen Privatrechts, also keinen Rechtsimperialismus; es geht um eine gezielte, präzise und solide Rechtsetzung, die Rechtssicherheit schafft.

Wer die heutige politische Grosswetterlage - mit den zahlreichen Klimademonstrationen, Forschungsberichten, Zeitungsartikeln, Wahlergebnissen im In- und Ausland - genau beobachtet, weiss genau, dass die Konzernverantwortungs-Initiative beim Volk grosse und gute Chancen hat. Alles andere ist, glaube ich, Wunschdenken. Wer aber die Initiative nicht realisiert, sondern eine moderatere Lösung haben will, stimmt jetzt für den indirekten Gegenvorschlag, der zu einem Rückzug des Volksbegehrens führt. Nachher ist es eindeutig zu spät.