Reimann Lukas · Nationalrat · 2019-06-13
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-13
Wortprotokoll
Wir haben jetzt beim vorangehenden Vorstoss die Lobbytätigkeit der Exekutive angeschaut. Sehr oft richtet sich der Fokus auf die Lobbytätigkeit der Legislative. Wo aber niemand hinschaut oder nur sehr wenige, das sind die Tätigkeiten der Judikative. In Zeiten, in denen das Bundesgericht Volksentscheide für ungültig oder Verordnungen für illegal erklärt, in solchen Zeiten muss der Fokus auch auf die Judikative gerichtet sein. Gerade weil ein Richter nur dem Amt und nur dem Recht verpflichtet ist, wie der Bundesrat richtig schreibt, ist es wichtig, dass auch die Interessenbindungen der Richterinnen und Richter bekannt sind. Nur das kann das Vertrauen der Bevölkerung in Gerichtsentscheide stärken, nur das führt dazu, dass Gerichtsentscheide allgemein akzeptiert werden und man nicht von Willkürjustiz und Mauscheleien spricht. Wir wissen, die Schweiz ist ein kleines Land, und der juristische Kuchen in der Schweiz ist noch kleiner. Es kommt nun mal vor, dass der Richter und der Anwalt im gleichen Golfclub, im gleichen Rotary-Club oder sonst in einem Club sind. Der Bürger denkt dann, es könnte auch vorkommen, dass die über seinen Fall sprechen.
Es ist nicht so, dass wir hier völliges Neuland betreten würden. Es ist so, dass im Kanton St. Gallen - in unserem Kanton, Frau Bundesrätin - und auch im Kanton Zürich diese Regel bereits eingeführt worden ist, und zwar mit Erfolg. Man sagt, zur Stärkung der Justiz, zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz sollen diese Interessen offengelegt werden. Es ist heute eben nicht so, dass alle Interessen einfach nicht vereinbar wären.
Ich war lange genug in der Gerichtskommission, um zu wissen, wie politisch auch Richterwahlen sind. Da werden zwar zuerst nur Leute angehört, die die Grundbedingungen erfüllen. Aber die Fragen, die dann in der Gerichtskommission gestellt werden, sind hochpolitisch. Da ist kaum je eine unpolitische Frage gekommen. Da interessiert es eben doch, in welcher Partei ein Richter ist, es interessiert, in welchem Gesellschaftsclub ein Richter ist, es interessiert, wo ein Richter sich sonst noch betätigt, auch bei den Ämtern, die zugelassen sind.
Wenn schon Kantone bei Kantonsrichtern diese Transparenz einführen, bitte ich Sie, erst recht auf der Bundesebene diesem Anliegen zuzustimmen.