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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-06-14

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-06-14

Wortprotokoll

Wir sprechen, Sie haben es gehört, über den Verpflichtungskredit für das nationale sichere Datenverbundsystem und darüber, was dieser Kredit dann beinhaltet.

Die Sicherheitspolitische Kommission Ihres Rates führte am 15. Mai 2019 die Beratung der Vorlage durch. Eintreten war dabei unbestritten. Die SiK-NR nahm zur Kenntnis, dass es sich beim sicheren Datenverbundsystem um ein IKT-Schlüsselprojekt handelt, das von der Finanzkommission eng begleitet wird. Die Finanzkommission hat sich heute ja auch geäussert. Die Kommission begrüsst zudem, dass der Bundesbeschluss eine an den Projektfortschritt gekoppelte Freigabe des Kredits in drei Etappen vorsieht.

Die Sicherheitspolitische Kommission hält die Einrichtung eines sicheren Datenverbundsystems für notwendig, um den breitbandigen Daten- und Informationsaustausch zwischen den Partnern im Bevölkerungsschutz im Falle einer Katastrophe oder Notlage sowie bei Cyberangriffen und Stromausfällen sicherzustellen. In der Gesamtabstimmung hat die SiK-NR die Vorlage einstimmig angenommen.

Nachfolgend gebe ich Ihnen einige Informationen zu dieser Vorlage. Die Veränderung der Risikolandschaft und Bedrohungslage stellt den Bevölkerungsschutz vor neue Herausforderungen. Risiken wie Cyberangriffe auf die Behörden oder die Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen nehmen global zu. Die Terrorbedrohung hat sich verschärft. Die Abhängigkeit von einer sicheren Stromversorgung wächst ständig. Die heute zur Verfügung stehenden Telekommunikationssysteme weisen Sicherheitsdefizite auf.

Im Rahmen der Sicherheitsverbundsübung 2014 wurde festgestellt, dass die Telekommunikationssysteme im Falle einer Strommangellage ausfallen würden oder deutlich eingeschränkt wären. Zusätzlich fehlt ein gesichertes System, das bei einem Erdbeben, einem Kernkraftwerkunfall oder einem Terroranschlag die Gesamtsicht über eine komplexe Situation oder ein gemeinsames Lagebild gewährleisten kann.

Diese Erkenntnisse wurden im Rahmen der strategischen Führungsübung 2017 bestätigt. Die Führungsorgane, Einsatzorganisationen, Behörden sowie Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen sind bei Katastrophen und Notlagen auf funktionierende Kommunikationssysteme und konsolidierte Lagebilder angewiesen. Nur mit einer gesicherten Kommunikation können die Bevölkerung alarmiert, kritische Dienstleistungen aufrechterhalten und Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig angeordnet werden.

Lageinformationen in allen Situationen und Führungssysteme sind erforderlich, um schnell und umfassend über die wichtigsten Entscheidungsgrundlagen zu verfügen und um die Umsetzung von Schutzmassnahmen sicherzustellen. Es soll ein nationales sicheres Datenverbundsystem aufgebaut werden. Dieses soll den breitbandigen Informations- und Datenaustausch der Führungsorgane, Sicherheitsbehörden, Einsatzorganisationen und Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen auch bei länger andauernder Strommangellage oder bei Stromausfall sicherstellen. Zudem soll der Schutz vor Cyberangriffen deutlich erhöht werden. Mit dem System soll auch eine weitere Sicherheitslücke im Bevölkerungsschutz, nämlich das Fehlen eines Lageverbundsystems, behoben werden.

Der Bundesrat hat das VBS am 18. Dezember 2015 beauftragt, eine Auslegeordnung über die Telekommunikationsvorhaben zu erstellen, die für den Schutz der Schweizer Bevölkerung wichtig sind. Die Konsultation hat gezeigt, dass ein gegen Stromausfall und Cyberattacken gehärtetes und gesichertes Datenverbundsystem bei den Bundesstellen, bei den Kantonen und bei den Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen höchste Priorität hat. Dies gilt auch für das Lageverbundsystem.

Die vorgeschlagene Entwicklung und Beschaffung eines nationalen sicheren Datenverbundsystems hilft massgeblich mit, eine erkannte Sicherheitslücke zu schliessen und damit den Schutz der Bevölkerung zu verbessern. Das System soll nicht nur in ausserordentlichen und besonderen Lagen, sondern auch in der normalen Lage genutzt werden. Damit können weitere Synergien genutzt, Redundanzen mit anderen Kommunikationssystemen vermindert und längerfristig Kosten eingespart werden.

Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 150 Millionen Franken. Die Freigabe soll in drei Schritten erfolgen. Für die erste Etappe sollen Mittel im Umfang von 14,7 Millionen Franken mit vorliegendem Bundesbeschluss freigegeben werden. Über die Freigabe der Mittel für die zweite und dritte Etappe soll der Bundesrat aufgrund des Projektfortschritts entscheiden. Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei diesem Projekt um ein IKT-Schlüsselprojekt. Dieses wird von der Finanzkommission eng begleitet. Dabei kann ich Ihnen die in der Finanzkommission und auch in der Sicherheitspolitischen Kommission diskutierte Kostentransparenz zusichern. Der Bundesrat wird die zweite Etappe des Projekts nach Vorliegen der Konzeptphase erst freigeben, wenn diese Kostentransparenz vorliegt. Das Projektreporting erfolgt, wie für ein IKT-Schlüsselprojekt vorgegeben, vierteljährlich und in der nötigen Ausführlichkeit. Die Finanzkommission wird jeweils über die Ergebnisse informiert.

Die Investitionen sollen bis 2027 getätigt werden. Durch den Unterhalt und den Betrieb des Datenverbundsystems erhöht sich der Funktionsaufwand des Babs jährlich in Stufen, ab 2027 jeweils um 15 Millionen Franken. Darin ist der zusätzlich erforderliche Personalaufwand nicht eingerechnet. Durch die Ausserbetriebnahme des Meldesystems Vulpus fallen ab 2026 Betriebsaufwände von jährlich 1,5 Millionen Franken weg. Ab vollständiger Inbetriebnahme des Grundnetzes, ab 2026, beteiligen sich die Kantone mit einem jährlichen Beitrag von 4,5 Millionen Franken an den Betriebs- und Unterhaltskosten des nationalen sicheren Datenverbundsystems. Dies entspricht durchschnittlichen jährlichen Kosten von rund 125[NB]000 Franken pro Nutzerstandort. Die Beiträge der Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen und Dritten, die das System nutzen wollen, kommen ebenfalls dem Bund zugute. Bei einer Annahme von 120 Anschlüssen resultieren daraus jährliche Beiträge für den Bund von 15 Millionen Franken abzüglich 5 Millionen Franken für die eigenen Bundesanschlüsse.

Für die Realisierung des Projekts und den landesweiten Betrieb des Systems, der rund um die Uhr gewährleistet werden muss, sind im Endausbau rund 25 Stellen erforderlich. Für die Umsetzung und den Betrieb des nationalen sicheren Datenverbundsystems resultiert beim VBS, insbesondere beim Babs und bei der Führungsunterstützungsbasis, ein personeller Aufwand von rund 30 Vollzeitstellen. Davon werden 15 Stellen dauerhaft VBS-intern kompensiert. Das Babs und die Führungsunterstützungsbasis können den Zusatzaufwand für das System ohne diese Personalaufstockung nicht bewältigen. Im Regelbetrieb betragen die Eigenleistungen der Bundesverwaltung infolge von Personalkosten ab 2028 rund 4,1 Millionen Franken.

Ich beantrage Ihnen im Namen des Bundesrates, über den Verpflichtungskredit für das nationale sichere [PAGE 1107] Datenverbundsystem positiv abzustimmen, das heisst, zunächst auf diesen einzutreten und dann der Vorlage zuzustimmen.