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Baumann Isidor · Ständerat · 2019-06-17

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Mit der nun zu beratenden Motion will Frau Nationalrätin Amaudruz den Bundesrat beauftragen, die notwendigen gesetzgeberischen Arbeiten anzugehen, damit die Zucht der beiden existierenden Bisonarten vom Bund in gleicher Weise finanziell unterstützt wird wie die Zucht aller anderen Rinderarten.

Die Motion wurde am 6. Mai 2014 eingereicht, von 26 Nationalräten mitunterzeichnet, und darunter taucht auch der Name "Parmelin" auf. Der Nationalrat hat diese Motion am 29. Februar 2016 mit 104 zu 75 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 2. Juli 2014, er anerkenne, dass Bisons analog zu anderen raufutterverzehrenden Nutztieren insbesondere für die Versorgungssicherheit und die Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft wichtige gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen. So würden im neuen Direktzahlungssystem für Wiesen- und Weideflächen Versorgungssicherheitsbeiträge sowie Beiträge für graslandbasierte Fleischproduktion ausgerichtet.

Der Bundesrat hat auf den 1. Januar 2016 einen Teil des Anliegens der Motion erfüllt, indem er für die Versorgungssicherheit und für die Fleischproduktion mit Gras neu auch für Bisons gleich hohe Direktzahlungen ausrichtet wie für die Rinder. Jedoch werden für die Bisons auf den Alpen weiterhin keine Direktzahlungen ausgerichtet, und dies soll aus Sicht des Bundesrates so bleiben.

Bundesrat Schneider-Ammann begründete dies am 29. Februar 2016 im Nationalrat wörtlich: "Einerseits würden die vorgeschriebenen festen Gehege die freie Zugänglichkeit der Alpweiden behindern, die gemäss Zivilgesetzbuch gewährleistet werden muss, und andererseits gibt es raumplanerische Bedenken gegen feste Gehege auf den Alpen. Weil das Tierschutzgesetz die Haltung von Bisons in Gehegen vorschreibt, können für die besonders tierfreundliche Stallhaltung von Bisons keine Direktzahlungen ausgerichtet werden. Beiträge für den regelmässigen Auslauf im Freien können nur für Leistungen ausgerichtet werden, die über die Haltungsvorschriften des Tierschutzes hinausgehen." (AB 2016 N 27f.) Dies sind die Aussagen von Bundesrat Schneider-Ammann gemäss dem Amtlichen Bulletin.

Ihre Kommission hat sich am 2. Mai dieses Jahres mit dieser Motion befasst und dabei eine Vertretung des Bundesamtes für Landwirtschaft angehört, die im Speziellen die Begründung des Bundesrates und die unterschiedlichen Haltungsformen sowie die teils speziellen Haltungsbedingungen für Bisons im Vergleich zu anderen Nutztieren erläutert hat. [PAGE 436]

Ihre Kommission teilt die Meinung des Bundesrates, sieht nach der auf den 1. Januar 2016 erfolgten Anpassung der Direktzahlungen zugunsten der Bisonhaltung keinen weiteren Handlungsbedarf und lehnt die Motion ab. Trotzdem war die Kommission in einem Punkt erstaunt: Weil die Bisons auf den Alpen eingezäunt werden müssen, darf man keine Direktzahlungen ausrichten. Andere Tiergattungen hingegen müssen wegen des Wolfes eingezäunt werden und bekommen dafür noch höhere Direktzahlungen. Aber lassen wir das.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen nach der teils erfolgten Anpassung durch den Bundesrat die Ablehnung der Motion mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.