AB 24750
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen beantragen, hier klar bei der Mehrheit zu bleiben.
Ich kann es kurz machen, denn es geht eigentlich um das gleiche Thema, das die Diskussion dieses Gesetzes durchzieht: Es wird auch hier versucht, die Möglichkeiten dieser DNA-Analyse einzuschränken. Aus unserer Sicht ist das willkürlich; wir werden nachher beim Deliktskatalog noch einmal darauf zurückkommen. Warum soll diese Analyse eingeschränkt werden? Warum sollen nicht alle Personen, bei denen eine entsprechende Freiheitsstrafe ausgesprochen worden ist, erkennungsdienstlich behandelt werden können? Ich betone noch einmal: Es geht nur um einen genetischen Fingerprint! Das ist vergleichbar mit einem Fingerabdruck, den Sie irgendwo hinterlassen, das bedeutet nichts anderes; es gibt keine weiteren Geheimnisse oder Identifikationsmerkmale. Es ist also nicht einsehbar, warum das gerade hier beim Strafvollzug eingeschränkt werden sollte. Es hat auch nichts mit der von Kollegin Ménétrey-Savary zitierten "idéologie sécuritaire" zu tun. Auch wenn man, wie ich, dieser Ideologie nicht huldigt, ist es klar, dass das DNA-Fingerprinting in diesem Fall auch benutzt werden soll. Ich weise noch einmal darauf hin: Es gibt verschiedenste aufgeklärte Vergehen oder Verbrechen, die in einem anderen Zusammenhang zu weiteren Aufklärungen geführt haben.
Ich bitte Sie deshalb, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.