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Müller Walter · Nationalrat · 2019-06-17

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-17

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission hat die parlamentarische Initiative Reimann Lukas an der Sitzung vom 5. November 2018 behandelt und empfiehlt, ihr keine Folge zu geben.

Was will die Initiative? Das Bundesgesetz über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen soll in Artikel 2 Absatz 1 dahingehend geändert werden, dass der Erlass von Zwangsmassnahmen der Genehmigung der Bundesversammlung in der Form eines Bundesbeschlusses bedarf. Begründet wird der Antrag mit der Wahrung der Neutralität und der direkten Demokratie. Es sollen in der Aussenpolitik vermehrt demokratische Elemente eingebaut werden, da die herrschende Entscheidgewalt durch den Bundesrat nicht mehr zeitgemäss sei.

Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass der Erlass von Zwangsmassnahmen im Embargogesetz klar geregelt ist. So ist in Artikel 1 Absätze 1 und 2 Folgendes geregelt: Der Bund kann Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechtes, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. Vorbehalten bleiben Massnahmen des Bundesrates zur Wahrung der Interessen des Landes nach Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung. Weiter sind die möglichen Zwangsmassnahmen detailliert aufgezählt. Gemäss Artikel 2 ist für den Erlass der Zwangsmassnahmen der Bundesrat zuständig. Er kann zur Unterstützung humanitärer Aktivitäten oder zur Wahrung schweizerischer Interessen Ausnahmen festlegen, insbesondere für die Lieferung [PAGE 1156] von Lebensmitteln, Medikamenten und therapeutischen Mitteln, die humanitären Zwecken dienen. Die Zwangsmassnahmen werden in Form von Verordnungen erlassen.

Für die Mehrheit der Kommission sind damit die demokratischen Grundsätze eingehalten. Insbesondere sind Aufgaben und Verantwortung klar zugeordnet. Das Parlament erlässt mit dem Gesetz die Leitplanken, und der Bundesrat handelt und ist handlungsfähig. Sollte die Zuständigkeit entsprechend der Initiative dem Parlament zugeordnet werden, dürfte die Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden, schon rein aus zeitlichen Gründen. Ebenso ist zu befürchten, dass die aussenpolitischen Grundsätze der Schweiz strapaziert würden.

Auch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates kam in ihrem am 23. Oktober 2018 veröffentlichten Bericht zum Schluss, dass die Strategie der Sanktionspolitik klar ist und sich nach aussen- und wirtschaftspolitischen Grundsätzen der Schweiz ausrichtet und dass die Güterabwägung im Rahmen des gesetzlichen Ermessensspielraumes erfolgt. Die GPK-SR attestiert dem Bundesrat insgesamt eine kohärente Strategie in der Sanktionspolitik. Bemängelt werden gewisse Mankos im Bereich des Vollzuges. Diese werden vom Bundesrat in einer interdepartementalen Arbeitsgruppe angegangen.

Die Aussenpolitische Kommission will, dass die Aussenpolitik der Schweiz beim Erlass von Zwangsmassnahmen weiterhin berechenbar und kohärent bleibt, und empfiehlt die parlamentarische Initiative Reimann Lukas mit 16 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen zur Ablehnung.