Thurnherr Walter · 2019-06-18
Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat stimmt der Minderheit IV (Masshardt) zu. Er erachtet es als wichtig, dass die Erläuterungen zusammen mit den Verordnungen in allen drei Amtssprachen im Bundesblatt veröffentlicht werden. Für die Publikationsplattform müssen sie eben nicht übersetzt werden; das ist ein Unterschied.
Zwar führt insbesondere die Übersetzung in die italienische Sprache zu einem zusätzlichen Stellenbedarf von mindestens 7,5 Stellen - mindestens! Allerdings ist dieser zusätzliche Aufwand angesichts des Sprachenartikels in der Bundesverfassung und des Sprachengesetzes gerechtfertigt. Zudem ist es zweckmässig, dass die Materialien, das heisst der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Erläuterungen, am gleichen Ort veröffentlicht werden.