Thurnherr Walter · 2019-06-18
Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Auf der Vorder- und Rückseite der Abstimmungserläuterungen finden sich nach der Neugestaltung dieselben Angaben wie vorher. Die Abstimmungsempfehlungen von Bundesrat und Parlament sind seit 1983 auf der Umschlagrückseite.
Der Bundesrat ist verpflichtet, die Bevölkerung über die Abstimmungsvorlagen zu informieren. Diese Pflicht ist im Bundesgesetz über die politischen Rechte wie auch im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz geregelt. Im Bundesgesetz über die politischen Rechte heisst es: "Der Abstimmungsvorlage wird eine kurze, sachliche Erläuterung des Bundesrates beigegeben, die auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechnung trägt." Die gesetzlichen Regelungen enthalten sogar Bestimmungen über die Art und Weise der Information. Dazu gehören die Vollständigkeit und die Transparenz. Nach der Lesart des Bundesrates schliesst das die Information über die Empfehlung von Parlament und Bundesrat ein.
Mit den Erläuterungen wird sichergestellt, dass alle Stimmberechtigten von den Empfehlungen von Parlament und Bundesrat Kenntnis erhalten. Es ist die Bundesversammlung, die beschliesst, ob sie beispielsweise Volk und Ständen eine eidgenössische Volksinitiative zur Annahme oder zur Ablehnung empfiehlt. Der Bundesrat vertritt in den Abstimmungserläuterungen die Abstimmungsempfehlung der Bundesversammlung. So ist es im Bundesgesetz über die politischen Rechte geregelt. Er vertritt keine abweichende Meinung.
Wie einleitend gesagt, finden sich auf der Vorder- und Rückseite der Abstimmungserläuterungen nach der Neugestaltung dieselben Angaben wie vorher. Sie sind etwas stärker, etwas sichtbarer dargestellt; es sind aber dieselben Angaben. Mit der Neugestaltung gibt es auch Verbesserungen für die Initiativ- und Referendumskomitees. Der Bundesrat hat entschieden, dass diese neu für ihre Argumente gleich viel Platz erhalten wie der Bundesrat. Bei den Argumenten ist die Abstimmungsempfehlung der Komitees typografisch gleich dargestellt wie die Empfehlung von Bundesrat und Parlament.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, die Motion abzulehnen.