Lexipedia

Thurnherr Walter · 2019-06-18

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-06-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat und der Motionär sind sich einig, dass die elektronische Stimmabgabe insbesondere den Auslandschweizerinnen und -schweizern sowie Menschen mit Behinderungen die Wahrnehmung der politischen Rechte erleichtert.

Im Rahmen des Versuchsbetriebs zum Einsatz von E-Voting bei eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen arbeiten der Bund und die Kantone seit bald zwanzig Jahren eng zusammen. Dabei ist die Kompetenzaufteilung klar: Auf Bundesebene werden die Rahmenbedingungen für die eidgenössischen Urnengänge festgelegt, und die Kantone sind für ihre Durchführung zuständig. Diese Kompetenzaufteilung gilt für alle Stimmkanäle gleichermassen. Der Bundesrat hat sich in seinen Berichterstattungen und im Rahmen politischer Vorstösse mehrfach dahingehend geäussert, dass an der bestehenden Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen [PAGE 1183] festgehalten werden soll. So soll weder vorgeschrieben werden, dass sich E-Voting-Systeme im Eigentum der öffentlichen Hand befinden müssen, noch soll eine Pflicht zum Einsatz mehrerer Systeme eingeführt werden.

Deshalb lehnt der Bundesrat auch die vorliegende Motion Wehrli ab. Würde das Anbieten eines E-Voting-Systems in den Grundauftrag der Post aufgenommen, würde die bestehende Kompetenzaufteilung durchbrochen. Der Bund würde mit der Umsetzung der Motion also in den Handlungsspielraum der Kantone eingreifen.