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Hösli Werner · Ständerat · 2019-06-18

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-18

Wortprotokoll

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass der Schutz des Kulturlandes aufgrund dieser Motion nicht wesentlich gestärkt werden könne. Wenn man wollte, könnte man dies auch anders ausdrücken, nämlich, dass der Schutz des Kulturlandes durch diese Motion gestärkt wird, was den Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche mindern würde. Es ist also alles eine Frage der Sichtweise und des Wollens.

Kollege Rieder hat es dargelegt: Um 0,3 Quadratmeter pro Sekunde nimmt die Waldfläche zu, um 2,2 Quadratmeter pro Sekunde vermindert sich die landwirtschaftliche Kulturfläche. Wenn der Bundesrat hier argumentiert, diese Motion könne, wie schon gesagt, nur wenig zur Verbesserung der heutigen Situation beitragen, dann tönt das für mich in Anbetracht der dargelegten Zahlen schon fast ein bisschen höhnisch. Es ist zu vergleichen mit einer ärztlichen Anordnung, einem Patienten ein Medikament nicht zu verabreichen, weil es die Beschwerden nur mildert und nicht gänzlich zum Verschwinden bringt. Das ist etwa die gleiche Auslegung, wie sie der Bundesrat hier machen würde oder machen will. Also beinhaltet die bundesrätliche Auslegung für mich eindeutig auch eine Unlogik.

Niemand stellt sich doch gegen den Wald und seine Funktionen - sicherlich wir Bergler nicht, wir kennen ja die Wichtigkeit des Waldes und speziell auch des Schutzwaldes. Aber wir kennen auch den immensen Druck auf die landwirtschaftlichen Kulturflächen, dem auch unsere Landwirte im Berggebiet aus ökologischen und ökonomischen Gründen ausgesetzt sind; ich muss das hier nicht weiter ausdeutschen.

Die GPK des Nationalrates hat vor nicht allzu langer Zeit festgestellt, dass die schwächere gesetzliche Verankerung des Kulturlandschutzes gegenüber dem Waldschutz ein echtes Problem darstellt: Bewilligte Waldrodungen müssten schon fast zwangsweise auf Kosten des landwirtschaftlichen Kulturlandes erfolgen.

Wer den Motionstext genau liest, erkennt, dass diese Motion kein Angriff auf die Waldfläche oder die Ausgleichsmassnahmen ist. Es geht einzig um die Gleichstellung des landwirtschaftlichen Kulturlandschutzes mit dem Waldschutz und mit den Bestimmungen für die ökologischen Ausgleichsmassnahmen. Von daher einen Widerspruch zum Waldgesetz herbeizureden, finde ich, ist unangebracht und kann damit auch nicht dargelegt werden.

Es ist in der Gesamtbetrachtung, den Entwicklungen mit dem Verlust von Kulturland folgend, ein Gebot der Stunde, meine ich, diese Motion zu unterstützen und die entsprechenden Massnahmen zum Schutz des Kulturlandes in die Wege zu leiten.