AB 24782
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-18
Wortprotokoll
Herr Jutzet, das ist wiederum eine sehr polemische Unterstellung. Wir wollen das klar nicht, das ist keine Frage. Das Konzept, das wir jetzt durchsetzen möchten, besagt: Unter klaren Vorgaben kann eine solche erkennungsdienstliche Massnahme, ein Fingerabdruck registriert werden. Und ich sage noch einmal: Bei einer Massenuntersuchung ist die Auflage klar die Anordnung durch eine richterliche Behörde. Wir sagen noch einmal: Es sollte breit in die Datenbank aufgenommen werden, das heisst keinesfalls eine Erfassung der gesamten Bevölkerung - ganz im Gegenteil.
Ich möchte die Gegenfrage stellen, wenn das möglich ist, Herr Jutzet. Nehmen wir den Fall, der geschildert wurde. Wie erklären Sie der Bevölkerung, dass darauf verzichtet werden sollte? Warum sollten wir bei einfachem Diebstahl darauf verzichten, eine DNA-Analyse zu machen, wenn sie nachweislich zur Aufklärung von z. B. Sexualverbrechen führt? Dieses können Sie der Bevölkerung nicht erklären. Die Polizei braucht legitimerweise dieses Instrument. Aber wir müssen im liberalen Geist dafür sorgen, dass die Löschregeln sehr klar sind - wir werden noch darauf zurückkommen -, dass das Löschen der Einträge nicht dem Einzelnen anheimgestellt ist, sondern dass die Behörden eine Verpflichtung haben, DNA-Analysen zu löschen, wenn die Verfahren eingestellt werden.
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