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preparatory:AB 247820

Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit IV und gleichzeitig auch für die SP-Fraktion, welche den Antrag der Minderheit IV unterstützt. Was will die Minderheit IV? Sie will, dass auch die erläuternden Berichte zu den Verordnungen, die dem Verordnungsveto unterstehen, im Bundesblatt publiziert werden. Die Kommissionsmehrheit will hingegen, dass diese Erläuterungen nur auf der Publikationsplattform veröffentlicht werden.

Was sind die Folgen unseres Antrages? Die Publikation im Bundesblatt hätte zur Folge, dass die Berichte zu den Verordnungen nach Artikel 10 des Sprachengesetzes stets in allen drei Amtssprachen publiziert werden müssten. Zugegeben: [PAGE 1166] Dies führt zu einem zusätzlichen Aufwand und somit zu einem zusätzlichen Stellenbedarf. Dieser Mehraufwand scheint uns aber in Bezug auf die Artikel 4, 18 und 70 der Bundesverfassung sowie in Bezug auf das Sprachengesetz gerechtfertigt. Dieser Meinung ist im Übrigen auch die Konferenz der Kantonsregierungen, die sich ebenfalls auf die Bundesverfassung stützt. Sie schreibt in ihrer Stellungnahme: "Die Veröffentlichung der Erläuterungen muss zwingend in den Amtssprachen gemäss Artikel 70 Absatz 1 der Bundesverfassung erfolgen."

Wir haben gegen Eintreten gestimmt und sind gegen das Verordnungsveto. Aber die Mehrheit hat sich nun für die Einführung des Verordnungsvetos ausgesprochen. Daher sind wir der Ansicht, dass dieses Verordnungsveto richtig umgesetzt werden soll, wenn es nun kommen soll. Das heisst: Auch die Erläuterungen zu den Verordnungen sollen in alle drei Amtssprachen übersetzt werden. Es geht hierbei vor allem auch um die Chancengleichheit. Alle Interessierten sollen den gleich einfachen Zugang haben, wie das auch in der Bundesverfassung festgehalten ist.

Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit IV zuzustimmen.

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