preparatory:AB 247821
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-18
Wortprotokoll
Die Kommission sieht ein Verfahren vor, wonach ein Drittel der Mitglieder eines Rates innerhalb von 15 Tagen nach Veröffentlichung einer Verordnung - also in einem kleinen Zeitfenster - einen Antrag auf ein Veto gegen diese Verordnung einreichen kann. Diese Hürden wurden bewusst gewählt. Der Antrag geht nur an den Rat, wenn ihm die zuständige Kommission innerhalb von 60 Tagen zustimmt. Auch das haben wir bewusst so gewählt, um die Hürde hoch zu legen. Lehnt der Rat diesen Antrag ab, dann ist er erledigt. Ansonsten geht er noch in der gleichen Session an den Zweitrat, welcher ihm zustimmen muss.
Die Minderheit II (Rutz Gregor) möchte, dass der Antrag an den Rat geht, auch wenn er von der vorberatenden Kommission abgelehnt wird. Wir bitten Sie, hier der Mehrheit zu folgen; der Entscheid fiel mit 13 zu 10 Stimmen. Warum? Die Kommissionsmehrheit spricht sich gegen diesen Antrag aus, weil sie den Rat nicht zusätzlich mit nicht mehrheitsfähigen Anträgen belasten will. Sie möchte vor allem keine Grundsatzdebatten mehr über die Gesetzgebung, weil es schlussendlich nur noch um die Verordnung geht.
Die sachlich zuständige Kommission, welche bereits den Gesetzentwurf vorberaten hat, verfügt über das notwendige Sachwissen und soll deshalb abschliessend entscheiden können, ob ein Verordnungsveto gerechtfertigt ist oder nicht. Übrigens haben Sie 2012 auch bei der Immunitätskommission eingeführt, dass diese Kommission abschliessende Entscheide treffen kann.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.