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preparatory:AB 247848

Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Ich führe jetzt die Kommissionsmeinung zu allen Minderheitsanträgen an.

In Ziffer II sind ja spezialgesetzliche Ausnahmen vom Verordnungsveto aufgelistet. Die Kommission hat verschiedene Vorschläge der Verwaltung, auch diesen, geprüft und mit der Vertretung des Bundesrates auch diskutiert. Grundsätzlich soll eine Verordnung nicht dem Veto unterstehen, wenn mit ihr rasch auf eine neue Entwicklung, zum Beispiel Katastrophen, Seuchen oder internationale Sanktionen, reagiert werden muss oder wenn sie periodisch, zum Beispiel auf Beginn jedes Jahres, an bestimmte Entwicklungen angepasst werden muss. Wir sind der Ansicht, dass diese Forderung mit dem Vetorecht, wie es jetzt vorliegt, eigentlich kompatibel ist. Die Kommission hat deshalb alle vom Bundesrat vorgeschlagenen zusätzlichen Ausnahmebestimmungen abgelehnt.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, auf weitere Ausnahmen zu verzichten und den Hauptfokus jetzt auf die Grundsatzfrage der Einführung eines Verordnungsvetos zu legen. Zudem kann der Bundesrat - das habe ich bereits erwähnt - in Notfällen, gestützt auf Artikel 185 der Bundesverfassung, unmittelbar reagieren und befristete Verordnungen erlassen, sollten schwere Störungen der öffentlichen Ordnung oder der inneren oder äusseren Sicherheit drohen.

Es ist so, wie ein Fraktionssprecher ja bereits ausgeführt hat: Wir führen ein neues Instrument ein; wir werden dieses Instrument auch entsprechend einsetzen und werden auch [PAGE 1168] Erfahrungen sammeln müssen. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in einer späteren Phase die eine oder andere Anpassung wieder aufs Tapet kommt.

Ich bitte Sie im Namen der Kommission, sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. Ich gebe Ihnen auch noch die Stimmenverhältnisse bekannt, mit denen die von den Minderheiten aufgenommenen Anträge in der Kommission abgelehnt wurden: die Minderheit V (Glättli) mit 12 zu 3 Stimmen bei 7 Enthaltungen, Minderheit VI (Glättli) mit 13 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen, Minderheit VII (Flach) mit 13 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen, Minderheit VIII (Flach) mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, Minderheit IX (Glättli) mit 15 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen.