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Janiak Claude · Ständerat · 2019-06-18

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-18

Wortprotokoll

Die Initiative Rutz Gregor verlangt, dass die Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes dahingehend ergänzt werden, dass auf Hauptverkehrsachsen innerorts generell Tempo 50 gilt und dieser Grundsatz nur aus Gründen der Sicherheit, insbesondere aber nicht aus Lärmschutzgründen, umgangen werden kann. Unsere Schwesterkommission hat der Initiative im Oktober 2017 mit 13 zu 10 Stimmen Folge gegeben. Wir haben diesem Entscheid am 8. Januar 2018 in der Kommission mit 8 zu 5 Stimmen nicht zugestimmt und der Initiative keine Folge gegeben. Der Nationalrat hat der Initiative auf Antrag seiner KVF am 29. November 2018 mit 105 zu 78 Stimmen Folge gegeben. Wir mussten uns daher in der Kommission erneut mit dieser Initiative auseinandersetzen und darüber befinden, ob wir dem Entscheid zum Folgegeben zustimmen oder nicht. Wir haben uns entschieden, der Initiative keine Folge zu geben. Das ist auch unser Antrag zuhanden von Ihnen. Die Frist zur Behandlung der Initiative läuft übrigens im Winter 2019 ab.

Es waren hauptsächlich Gründe bezüglich Zuständigkeiten, die uns bewogen haben, dieser Initiative keine Folge zu geben. Sie würde zu grosse Eingriffe in die Kantons- und Gemeindeautonomie nach sich ziehen. Wir weisen darauf hin, dass Kantone und Gemeinden die gesetzliche Verpflichtung haben, die Bevölkerung vor Lärm zu schützen. Die Initiative würde den Spielraum einschränken, über den Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung dieser Verpflichtung verfügen. Sie haben in diesem Zusammenhang auch diverse Schreiben von den Kantonen erhalten, die gegen die Initiative sind, aber insbesondere auch vom Städteverband und von den Gemeinden.

Wir sind überzeugt, dass die Kantone zusammen mit den betroffenen Gemeinden bessere Lösungen finden als die, dass der Gesetzgeber dies auf Bundesebene regelt. Die Mehrheit ist auch der Ansicht, dass mit reduzierten Geschwindigkeiten die Anzahl und der Schweregrad von Unfällen reduziert werden können. Entgegen dem Titel der parlamentarischen Initiative Rutz Gregor wird Tempo 30 nicht den Verkehrsfluss verringern, sondern sogar eher erhöhen. Ohne sogenannten Handorgeleffekt kommt man bei dichtem Verkehr schneller an neuralgischen Punkten vorbei. Aus diesem Grund signalisiert ja auch der Bund zur Erhöhung des Verkehrsflusses punktuell eine Temporeduktion.

Ich kann nochmals erwähnen: Es handelt sich ja bei den Strassen, um die es hier geht, nicht um Nationalstrassen, die durch die Ortschaften führen, sondern eben um Kantonsstrassen, und die Hoheit für diese Strassen liegt bei den Kantonen. Die Kantone und die betroffenen Gemeinden finden adäquatere Antworten auf die Fragen, die hier in dieser parlamentarischen Initiative aufgeworfen werden. Das war - neben den anderen Gründen, die ich erwähnt habe - der Hauptgrund, der die Kommission dazu bewogen hat, Ihnen zu beantragen, der Initiative wie bereits im ersten Umgang keine Folge zu geben.