Wicki Hans · Ständerat · 2019-06-18
Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2019-06-18
Wortprotokoll
Ich denke, Sicherheit ist hier das Stichwort, und Sicherheit heisst eben auch, dass man Klarheit in Bezug auf die Mobilität schaffen muss. Sie alle wissen: Mobilität ist der wichtigste Beitrag für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes, aber selbstverständlich auch für unseren Wohlstand. Es obliegt uns grundsätzlich, diesbezüglich sehr viel, wenn nicht sogar alles zu machen, damit die Mobilität auch zukünftig funktioniert.
Was heisst das jetzt grundsätzlich für den motorisierten Individualverkehr? Um den geht es hier ja eigentlich. Es ist einfach so angedacht, das System funktioniert so, dass die Hauptachsen so angelegt sein müssen, dass der Verkehr dort fliessen kann und die schnellste Verbindung von A nach [PAGE 488] B möglich ist. Wenn wir jetzt beginnen, den Nutzen dieser Hauptachsen aufzuweichen, zu verwischen, dann werden eben die Nebenachsen oder die sogenannten Quartierstrassen wieder sehr attraktiv. Die sind heute eben nicht attraktiv für die schnellste Verbindung und werden morgen allenfalls sehr attraktiv werden. All jene, die ortskundig sind, kennen das heute schon, und Sie alle wissen: Unsere Verkehrslenksysteme in den Fahrzeugen sind intelligent und werden auch den Fahrzeughaltern, die eben nicht ortskundig sind, ganz schnell dann die entsprechenden Routen bekanntgeben.
Wenn wir jetzt auf das Votum von Kollege Engler eingehen und uns fragen, ob wir wirklich in die Kompetenz der Kantone eingreifen sollen, muss ich Ihnen einfach sagen: Wir greifen überhaupt nicht in die Kompetenz der Kantone ein. Wir sagen ja hier lediglich: Bitte, Kantone, definiert Hauptachsen, und auf diesen Hauptachsen soll mit einer vernünftigen Geschwindigkeit - hier wären mindestens 50 Stundenkilometer vorgeschrieben - gefahren werden. Das machen die Kantone auch, das ist nicht das Problem; wir sagen nicht, wo die Hauptachse sein muss, das dürfen die Kantone weiterhin machen. Aber wir würden dann bundesweit festlegen: Auf Hauptachsen muss die schnellste Verbindung sein, und die schnellste Verbindung hat eine Tempolimite von mindestens 50 Stundenkilometern. Das wäre der Grundsatz, das ist ja kein so schlimmer Eingriff, sage ich jetzt einmal; die Kantone können dann immer noch sagen, wo die Hauptachsen sind, und dort ist es auch gut so.
Hauptachsen, wie gesagt, sollen jetzt eben die schnellsten Verbindungen sein, und in den Quartieren soll gelebt werden können. Dort soll auch die Begegnung zwischen Mensch und Fahrzeug stattfinden - bitte lassen Sie das so -; das muss jetzt eben schweizweit geregelt werden, wenn es sonst nicht geht.
Darum bitte ich Sie, der Minderheit zu folgen.