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Minder Thomas · Ständerat · 2019-06-19

Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-06-19

Wortprotokoll

Diese Aktienrechtsrevision ist ein Trauerspiel. Ich weiss nicht, wie viele Male diese Vorlage schon in unserem Rat war. Aber wir sind - sie wurde von der damaligen Bundesrätin Metzler 2001 angestossen - mittlerweile im 19. Jahr dieser Revision. Trotz diesem Hickhack erlaubte sich der Rat, die Vorlage ein weiteres Mal in die Kommission zurückzuschicken. Es stimmt: Die letzte Aktienrechtsrevision dauerte 27 Jahre. Doch diese Vorlage zeigt exemplarisch, wie unfähig wir sind, grössere Gesetzesrevisionen in einer angemessenen Frist durch die Räte zu bringen. Da sich mittlerweile mitten in dieser Vorlage seit sechs Jahren noch die Umsetzung der Abzocker-Initiative tummelt, zeigt sich einmal mehr, wie unverantwortlich wir mit einem Volks- und Standesentscheid, mit einer angenommenen Volksinitiative umgehen. Ich jedenfalls verstehe den grossen Unmut im Volk, das uns fortlaufend kritisiert und sagt, wir würden eh machen, was wir wollen. Das ist genau so eine Vorlage, durch welche dieser Unmut geschürt wird.

Ziel der Rückweisung an die Kommission war die Entschlackung der Vorlage. Mit nun 220 Seiten anstatt wie vorher 215 Seiten der Fahne wurde diese Zielsetzung klar und kläglich verfehlt. Ich habe bei der letzten Beratung darauf hingewiesen. Da musste man wahrlich nicht Prophet sein, um zu erkennen, dass diese Übung eine Nullrunde ist. Ausser Spesen nichts gewesen, könnte man sagen. Einmal mehr war es eine von Economiesuisse orchestrierte Aktion, bei welcher drei Ständeräte die Boten und Handlanger dieser Lobbyorganisation spielten und sage und schreibe 57 Anträge in der Kommission eingereicht haben. Von Chambre de Réflexion ist einmal mehr null und gar nichts mehr zu spüren.

Es waren Anträge notabene, über welche wir vor wenigen Monaten bereits einmal abgestimmt hatten. Ein Déjà-vu ist es auf jeden Fall, denn der Ständerat hatte bereits 2011/12, bei der Beratung dieser Initiative, schon einmal eine solch unglaubliche Nullrunde initiiert. Sie mögen sich erinnern: Damals lag der indirekte Gegenvorschlag vor, und der Ständerat wollte der Initiative noch einen direkten Gegenvorschlag - die Boni-Steuer - gegenüberstellen. Eigentlich fehlen mir die Worte, diese Art der Politik und des Lobbyismus zu beschreiben, doch sie ist wirklich widerlich und unseres Rates nicht würdig. Niemand, auch nicht der Bundesrat, macht sich Gedanken, ob das, was wir hier wursteln und basteln, staatspolitisch, demokratiepolitisch von unserem Souverän und Steuerzahler noch toleriert wird. Vor elf Jahren wurde die Abzocker-Initiative in diesem Hause eingereicht, vor sechs Jahren wurde sie mit dem dritthöchsten Ja-Anteil aller Initiativen angenommen, und es liegt bekanntlich noch immer kein ausführendes Gesetz vor.

Ich habe es damals, 2013, mit einem Splitting-Antrag versucht. Diese Vorlage war schon damals stark überladen. Unterdessen wurden noch Bestimmungen zur Frauenquote, Rohstofftransparenz und Elemente der Konzernverantwortungs-Initiative obendrauf geschnallt.

Der Nationalrat hat es versucht; nun versucht es die Minderheit Schmid Martin noch einmal mit einem Splitting-Antrag. All jene, welche wirklich die KMU und somit Hunderttausende Aktiengesellschaften von einer Aktienrechtsrevision verschonen wollen, haben mit dem Minderheitsantrag Schmid Martin eine Chance. Sagen wir Nein dazu, so schieben wir die Umsetzung der von Volk und Ständen angenommenen Volksinitiative womöglich nochmals jahrelang vor uns her und demonstrieren sowohl inhaltlich wie zeitlich unser Unvermögen.

Ich frage mich ernsthaft - auch nach der Nichtumsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative, der Alpenschutz-Initiative, der Verwässerung der Zweitwohnungs-Initiative -, wozu unsere Bundesverfassung, auf welche wir alle den Schwur oder das Gelübde abgelegt haben, noch herhalten muss. Denn wir als Gesetzgeber foutieren uns schlicht um die Bundesverfassung.

Ein konkretes Beispiel - wir kommen dann noch darauf -: In Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung fungiert unter den verbotenen Entschädigungen auch das Wort "andere": "Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung, keine Vergütung im Voraus, keine Prämie für Firmenkäufe und -verkäufe ..." Doch die Kommission will allen Ernstes Kontrollwechselklausel und Abgangsentschädigungen zulassen.

Dabei verbietet die Bundesverfassung solche goldenen Fallschirme gleich dreimal:

1.[NB]bei Abgangsentschädigungen, die per se verboten sind;

2.[NB]weil explizit Entschädigungen für Firmentransaktionen verboten sind;

3.[NB]weil eine "Abgangs- oder andere Entschädigung" beim Austritt verboten ist.

Warum habe ich wohl das Wort "andere" - es steht in der Bundesverfassung - in den Initiativtext eingefügt? Aus Plausch natürlich nicht, sondern um ein möglichst breites, umfassendes Verbot von Abgangsentschädigungen jeglicher Art zu erlassen. Werden solche klaren Vorgaben der Bundesverfassung ignoriert, so verkommt sie zum blossen Wunschzettel. Die "NZZ" hat vor einiger Zeit in diesem Zusammenhang - es ging um die Abzocker-Initiative - Folgendes geschrieben: Die Bundesverfassung sei für die Politik kaum mehr als eine Menükarte für den Restaurantbesucher: "Man nimmt, was gut schmeckt, und ignoriert den Rest."

Kommt nächstes Jahr noch die Konzernverantwortungs-Initiative durch, so folgt im Theater der Aktienrechtsrevision der nächste Akt, und die Abzocker-Initiative ist noch immer nicht umgesetzt. Logisch, je länger wir eine derartige Mammutvorlage vor uns herschieben, von Rat zu Rat, von Rat zu Kommission, von Rat zu Bundesrat und von Kommission zu Kommission - notabene immer schön alles auf Zeit -, desto grösser ist das Risiko, dass eine zwischenzeitlich lancierte Volksinitiative oder angenommene Volksinitiative diese Aktienrechtsrevision noch überlastet.

Sie haben es von mir nun x-mal gehört - es gibt nur eine einzige Lösung, um aus diesem unsäglichen Dilemma herauszukommen und bei diesem grossen Mammutbrocken zu legiferieren: das Splitting.

Kollege Schmid versucht es nun noch einmal. Ich bitte Sie alsdann, das betrifft die nächste Abstimmung, diesem Antrag der Minderheit Schmid Martin zum Splitting zuzustimmen.