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preparatory:AB 248130

Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Wir befinden uns hier in der Differenzbereinigung der Revision des Jagdgesetzes, welche völlig missraten ist. Das muss hier noch einmal erwähnt werden. Diese Revision ist völlig missraten. Denn wir haben Artikel 78 der Bundesverfassung, der klar sagt, dass bedrohte Arten vor der Ausrottung geschützt werden sollen. Leider ist es so, dass nicht nur Herr Ruppen, sondern auch diese Gesetzesrevision diesen Teil der Bundesverfassung nicht berücksichtigt. Sie erlaubt es, geschützte Arten auf die Abschussliste zu nehmen; sie erlaubt es, geschützte Arten zumindest regional wieder auszurotten. Von dem her ist schon heute absehbar, dass mit dieser Gesetzesrevision dann vor allem die Gerichte beschäftigt würden, weil ein Widerspruch zwischen dieser sehr schlecht formulierten Revision und den Vorgaben der Bundesverfassung besteht.

Auch die Differenzen, über welche wir hier befinden müssen, zeigen wieder, dass es weniger um einen vernünftigen Umgang mit geschützten Arten geht als um eine gegen die Natur gerichtete Ideologie, um die Angst der Jäger, dass sie nicht mehr genug zum Jagen haben.

Nehmen wir die verschiedenen Differenzen. Der erste Punkt betrifft den Biber. Es ist vielleicht etwas missverständlich, ob der Biber auf der Abschussliste ist oder nicht. Mit dieser Revision ist der Biber sowieso auf der Abschussliste. Die Frage ist einfach, ob er unmittelbar bei Inkrafttreten sofort auf der Abschussliste steht und sofort auch regional ausgerottet werden kann - wie das beim Wolf der Fall ist - oder ob man zumindest noch den Bundesrat dazwischenschalten möchte, dass also nur der Bundesrat diese Liste bestimmt. Allerdings hat auch der Bundesrat bereits gesagt, dass er diese Arten - Biber, Schwan, Luchs, Gänsesäger - auf die Abschussliste nehmen möchte, dass er ihren Bestand regulieren und somit auch die regionale Ausrottung dieser Tiere erlauben möchte.

Dennoch würde ich Ihnen empfehlen, den Biber hier nicht aufzunehmen, damit der Biber zumindest nicht wie der Wolf von Anfang an zum Abschuss freigegeben wird - im Wissen darum, dass der Bundesrat das dann trotzdem noch machen kann.

Beim zweiten Punkt geht es um die Wildbestände, das heisst um die Frage, ob geschützte Arten reguliert werden können, weil die Wildbestände abnehmen. Der Wolf und der Luchs sollen reguliert werden können, nur weil es zu wenige Rehe oder Gämsen hat. Das zeigt, dass es hier nicht wirklich um die armen Schafe geht - die zum Teil tatsächlich betroffen sind -, sondern auch darum, dass die Grossraubtiere normales Wild, Rehe, fressen, was halt in ihrer Natur liegt. Hier einfach noch einmal der Hinweis: Für den Wald ist das eine gute Nachricht. Der Wald in der Schweiz leidet unter einer Überpopulation von Wildtieren.

Von dem her bitte ich Sie, mit dem Ständerat das Kriterium der Erhaltung angemessener Wildbestände nicht aufzunehmen. Denn es kann nicht darum gehen, geschützte Arten zu dezimieren, nur weil sie Wildtiere jagen.

Der letzte Punkt, der auch zeigt, dass es nicht um Schafe geht, die vom Wolf gerissen werden, sondern um die ideologische Verfolgung des Wolfes, ist, dass man den Wolf auch in den geschützten 8 Prozent der Fläche - insgesamt macht die Fläche der nationalen Schutzgebiete 8 Prozent aus - jagen möchte. In diesen Schutzgebieten hat es ja ganz sicher keine Schafe, und das Problem ist auch folgendes: Wenn man beginnt, in diesen Schutzgebieten die Wölfe zu jagen, gehen die Wölfe nicht mehr in diese Gebiete. Man treibt die Wölfe also eigentlich aus dem Wald, was nicht richtig ist, denn es wäre sinnvoll, dass wir gerade im Wald mehr Wölfe hätten, damit sie in der Natur für ein Gleichgewicht sorgen würden, für weniger Überpopulation von Rehen, welche für unsere Wälder schädlich sind.

Ich bitte Sie auch hier, das so zu regeln, dass der Wolf in Schutzgebieten nicht gejagt werden kann.

Insgesamt sind das Empfehlungen, aber ich verhehle Ihnen auch nicht, dass die grüne Fraktion das Gesetz, egal, wie Sie entscheiden, ablehnen wird. Mit den Differenzen, die noch bestehen werden, ist es ja so, dass dieses Gesetz dann in der nächsten Session weiterberaten wird. Ich denke, es ist auch gut, dass das in der nächsten Session weiterberaten wird. Da wird auch mitten im Wahlkampf noch einmal klarer werden, dass hier ein gewisser Respekt vor der Natur, vor geschützten Arten fehlt und dass hier Gesetze gegen die Interessen der Natur geändert werden, was nicht im Sinne der Bevölkerung sein kann.