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Friedl Claudia · Nationalrat · 2019-06-19

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-06-19

Wortprotokoll

Das Verhandlungsmandat für die Aushandlung eines Freihandelsabkommens der Efta-Staaten mit Ecuador wurde im Juni 2015 von beiden Aussenpolitischen Kommissionen jeweils einstimmig unterstützt. Nun liegt das Ergebnis vor.

Ecuador ist ein kleines Land, das Handelsvolumen mit der Schweiz ist daher beschränkt. Wichtige Exportgüter aus Ecuador in die Schweiz sind Kakao, Früchte, Blumen sowie Zubereitungen aus Fleisch, Fisch und Krebstieren. 2017 betrug das Handelsvolumen 76,6 Millionen Franken. In umgekehrter Richtung flossen 124,2 Millionen Franken. Die Exportgüter aus der Schweiz sind hauptsächlich pharmazeutische Produkte, Maschinen, Präzisionsgeräte und Kosmetika.

Das Handelsvolumen ist zwar klein, für die SP ist es aber zentral, dass trotzdem gute Standards verankert werden. Das vorliegende Abkommen orientiert sich denn auch an den Arbeits- und Umweltstandards gemäss den Efta-Normen aus dem Jahr 2010. Die in der Präambel festgehaltenen Grundsätze zu Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung, Arbeitnehmerrechten, ILO-Normen, Kampf gegen Korruption, guter Unternehmensführung, Umweltschutz und nachhaltiger Entwicklung sind allesamt sehr zu begrüssen. In Kapitel 8 wird das Thema Handel und nachhaltige Entwicklung vertieft; das ist erfreulich. Insbesondere wird ein Kapitel über die nachhaltige Waldbewirtschaftung eingefügt - ein wichtiges Thema, weil es in Zusammenhang mit illegalem Holzschlag oft auch zu Menschenrechtsverletzungen gegenüber der indigenen Bevölkerung kommt.

All diese Standards haben aber nur eine Wirkung, wenn ihre Umsetzung auch überprüft wird. Ein blosses Bekenntnis zu deren Nennung genügt nicht: Es braucht verpflichtende institutionelle Vorkehrungen mit Einbezug der Zivilgesellschaft, wie beispielsweise der indigenen Bevölkerung, damit diese Normen die gewünschte Wirkung auf die Handelsbeziehungen haben können.

Genau darauf zielt der Minderheitsantrag Nussbaumer ab; Herr Nussbaumer wird ihn nachher noch detailliert begründen. Der Minderheitsantrag verlangt, dass Ernst gemacht wird mit der konkreten Umsetzung der Nachhaltigkeitsnormen. Er verlangt eine Beobachtung, Konsultation und Berichterstattung über die Umsetzung dieser Normen, und er ist so formuliert, dass das Abkommen nicht geändert werden muss, sondern der Auftrag wird in den Bundesbeschluss hineingeschrieben. Er verpflichtet die Schweizer Überwachungsstelle, diese Strukturen aufzubauen.

Die SP ist überzeugt, dass es diese Bestimmungen für die Umsetzung und die Überprüfung der Standards braucht. Als reiches Land haben wir die Verantwortung, darauf hinzuwirken, dass aus dem freien Handel ein fairer Handel wird - ein fairer Handel, der einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der globalen Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 leisten kann.

Die SP-Fraktion ist für Eintreten auf das Abkommen und unterstützt den Minderheitsantrag Nussbaumer. Wird dieser abgelehnt, werden wir uns in der Gesamtabstimmung der Stimme enthalten.