Rieder Beat · Ständerat · 2019-06-19
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · CVP-Fraktion · 2019-06-19
Wortprotokoll
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 17. Mai 2019 die von Nationalrat Martin Candinas am 27. April 2016 eingereichte und vom Nationalrat am 26. September 2017 angenommene Motion vorberaten. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass Betreibungsämter vor der Ausstellung eines Betreibungsregisterauszuges zwingend eine Wohnsitzüberprüfung vornehmen müssen. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig die Annahme der Motion. Der Bundesrat hat in einer ersten Phase die Ablehnung der Motion empfohlen, seine Position anschliessend aber korrigiert.
Die Kommission teilt die Ansicht des Motionärs, dass im Bereich der missbräuchlichen Konkurse ein Handlungsbedarf gegeben ist. Das heutige System der dezentralen Betreibungsregister hat zur Folge, dass Betreibungsregisterauskünfte ein unvollständiges Bild abgeben. Dies ermöglicht es einem Schuldner, sich durch einen Wechsel des Wohnsitzes den Anschein einer besseren Zahlungsmoral zu geben. Der Bericht des Bundesrates vom 4. Juli 2018 in Erfüllung des Postulates Candinas 12.3957, "Dem Schuldnertourismus einen Riegel schieben", hat gezeigt, dass es aufgrund der Komplexität der Materie keine einfache und leicht umsetzbare Lösung für eine schweizweite Betreibungsauskunft gibt. Dennoch sind Verbesserungen möglich, weshalb der Bundesrat in der Fragestunde vom 3. Dezember 2018 in seiner Antwort auf die Frage 18.5640 erklärt hat, dass er entgegen seiner ursprünglichen Stellungnahme vom 26. Juni 2016 inzwischen bereit ist, die Motion zu unterstützen.
Die Kommission ist dezidiert der Ansicht, dass die heutige Situation unbefriedigend ist, und warnt davor, dass die Suche nach einer Maximallösung letztlich dazu führt, dass gar nichts unternommen wird. Sie spricht sich deshalb mit Nachdruck für ein Vorgehen in Teilschritten aus, wie es auch in der Motion vorgeschlagen wird. Damit kann bereits mit verhältnismässig einfachen Mitteln eine höhere Aussagekraft von Betreibungsregisterauszügen erreicht werden. Das heisst, anstelle der Schaffung eines perfekten Systems machen wir einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Wir beantragen Ihnen die Annahme der Motion.