Lombardi Filippo · Ständerat · 2019-06-20
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2019-06-20
Wortprotokoll
Ich wehre mich gegen diesen Antrag, die Motion der Kommission zuzuweisen. Ich möchte, dass wir dieses Geschäft heute behandeln.
Wir haben den Grundsatz der Anschlussgesetzgebung letzte Woche mit der Motion 19.3416 der WAK-SR angenommen. Diese Motion besagt, dass mit der Anschlussgesetzgebung sichergestellt werden muss, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort haben. Okay, das haben wir angenommen. Der Bundesrat hat es auch bekräftigt.
Meine Motion fordert etwas mehr. Deswegen möchte ich, dass wir das Thema heute behandeln, damit, falls wir die Motion annehmen, der Zweitrat diese Motion rechtzeitig behandeln kann und damit der Auftrag an den Bundesrat klarer definiert wird.
Was verlangt meine Motion mehr als das, was wir mit der Motion der WAK angenommen haben? Grundsätzlich sind es zwei Punkte: Es geht natürlich um das Mitspracherecht von Parlament, Volk und Kantonen im Prozess der dynamischen Übernahme von EU-Recht. Aber wir sagen - in der Begründung ist das klar dargestellt -, dass wir möchten, dass diese Mitwirkung frühzeitig stattfindet, also bevor sich die Schweizer Delegation im Gemischten Ausschuss, allenfalls in Diskussionen mit der Europäischen Kommission, zu einer Position verpflichtet.
Dann können natürlich Parlament und Volk das letzte Wort dazu sagen. Aber es ist nur ein Ja oder ein Nein, da können wir nicht mehr mitwirken oder unseren Einfluss geltend machen, wie wir es gewohnt sind, und diesen im Binnenrechtsverfahren mittels Vernehmlassung ausüben. Wenn wir also nur am Ende des Prozesses etwas zu sagen haben, ist es entweder Ja oder Nein zur Übernahme einer rechtlichen Anpassung. Wenn wir bzw. das Volk Nein sagen, bleiben nur die sogenannten Kompensationsmassnahmen oder, sagen wir mal, Retorsionen, wie ab und zu gesagt wird.
Das möchte ich verhindern. Ich möchte, dass wir rechtzeitig, frühzeitig mitwirken können, bevor die Schweiz in den Verhandlungen über gewisse Geschäfte eine verbindliche Stellungnahme abgibt. Das Gesetz wird anschliessend regeln, was wichtig ist oder nicht und wo man ein solches Verfahren einführen muss. Das ist aber nicht dasselbe wie das, was uns die WAK geliefert hat.
Sie sehen in der Begründung, dass es einerseits um die Information und Mitwirkung der Kantone geht und andererseits - in Ziffer 2 der Begründung - um die Genehmigung der Haltung der schweizerischen Delegation im Gemischten Ausschuss über die Integration eines Rechtserlasses der EU in einem der betroffenen Abkommen. Das ist etwas anderes. Deshalb möchte ich, dass wir heute hier die Diskussion führen.
Ich bin froh, dass der Bundesrat die Motion zur Annahme empfiehlt. Aber in seiner Begründung sagt der Bundesrat, dass er prüfen wird, inwieweit die Mitwirkungsrechte des Parlamentes, des Volkes und der Kantone im Rahmen der Umsetzung gestärkt werden können. Er will "prüfen"; das wäre eigentlich die Antwort auf ein Postulat. Wir möchten [PAGE 551] ihm aber mittels einer Motion den Auftrag geben, dem Parlament tatsächlich rechtzeitig einen Mechanismus zu unterbreiten - zusammen mit einem allfälligen institutionellen Abkommen -, damit das Parlament, die Kantone und das Volk[NB]mitwirken[NB]können und nicht nur am Ende des Verfahrens Ja oder Nein zu Kompensationsmassnahmen sagen dürfen.