Müller Leo · Nationalrat · 2019-06-20
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · CVP-Fraktion · 2019-06-20
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates beantragt Ihnen mit der Motion 19.3420, den Bundesrat zu beauftragen, mit der EU Zusatzverhandlungen zu führen oder andere geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das institutionelle Abkommen mit der EU wie folgt zu verbessern:
1.[NB]Der Lohnschutz müsse auf dem heutigen Stand sichergestellt und nach Bedarf weiterentwickelt werden können. Die Sozialpartner seien dabei in die Nachbesserungen einzubeziehen.
2.[NB]Die Unionsbürgerrichtlinie sei für die Schweiz nicht tragbar und müsse explizit ausgeschlossen werden. Ebenso dürfe diese nicht über im Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführte Einzelprozesse auf indirektem Weg für die Schweiz übernommen werden.
3.[NB]Es sei sicherzustellen, dass die heutigen in der Schweiz bekannten staatlichen Beihilfen nicht ausgeschlossen würden und der nötige Spielraum auch für die Zukunft erhalten bleibe.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat diese Motion an der Sitzung vom 16. April 2019 beraten, und zwar im Zusammenhang mit der Stellungnahme zum Rahmenabkommen. Eine etwas weiter gehende Motion war bereits in der ständerätlichen Kommission beraten und mit 10 zu 1 Stimmen angenommen worden. Die in der ständerätlichen Kommission beratene Motion enthielt noch drei weitere Punkte, nämlich:
4.[NB]Es sei sicherzustellen, dass die Schweizer Stimmberechtigten trotz dynamischer Rechtsübernahme weiterhin das letzte Wort hätten.
5.[NB]Es sei klar abzugrenzen, welche Tatbestände des geltenden und des künftigen EU-Rechts zu einer Konsultation des EuGH durch das Schiedsgericht führten. Schweizer Gerichtsurteile dürften nicht indirekt durch den EuGH aufgehoben werden können.
6.[NB]Die Behandlung der eidgenössischen Volksinitiative "für eine massvolle Zuwanderung" oder kurz "Begrenzungs-Initiative" sei zeitlich vorzuziehen.
Das waren die drei Punkte, die in der ständerätlichen Motion zusätzlich enthalten waren.
In der WAK unseres Rates wurde dann über die einzelnen Punkte der Motion abgestimmt. Die drei ersten Punkte, jene betreffend Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinie und Beihilfen, [PAGE 1298] wurden gutgeheissen. In diesen drei Punkten sind die Motionen der beiden Räte nun deckungsgleich. Dagegen wurden die drei letzten Punkte in der nationalrätlichen Kommission abgelehnt.
Im Namen der Mehrheit der WAK-NR bitte ich Sie, diese Motion, wie sie aus der Beratung in unserer Kommission hervorgegangen ist, anzunehmen.
Ich erlaube mir noch, auf Folgendes hinzuweisen: Nach dieser Kommissionssitzung hat der Bundesrat entschieden, und er hat diese Punkte, die die Motion der vorberatenden Kommission enthält, bereits aufgenommen. Somit könnte man sich fragen, ob diese Motion überhaupt noch nötig ist. Erlauben Sie mir hierzu eine persönliche Bemerkung, da diese neue Situation ja nicht in der Kommission beraten werden konnte: Meiner Ansicht nach ist es wichtig, dass die in der WAK-NR breitabgestützte Motion angenommen wird und die breitabgestützten Anliegen als Bekräftigung und als Auftrag aufgenommen und an den Bundesrat überwiesen werden. Dies wäre ein Zeichen, dass der Bundesrat mit diesen Forderungen nicht alleine dasteht, sondern dass sie auch das Parlament, insbesondere der Nationalrat, unterstützt.
Auch deshalb bitte ich Sie, diese Motion so, wie sie die WAK-NR beschlossen hat, anzunehmen.