Egger Mike · Nationalrat · 2019-09-09
Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-09
Wortprotokoll
Die 3. Rhonekorrektion ist das grösste[NB]Hochwasserschutzprojekt[NB]der Schweiz. Es umfasst eine Länge von 162 Kilometern[NB]Flusslauf, nämlich von der Quelle bis zur Mündung in den Genfersee. Mit diesem Projekt werden über 12 400 Hektaren Land und gut 100[NB]000 Menschen vor Hochwasser geschützt. Gemäss der vorliegenden Botschaft können mit dem Gesamtprojekt Hochwasserschäden im Umfang von geschätzt 10 Milliarden Franken verhindert werden. Das Risiko bei einer Nichtumsetzung des Projekts beläuft sich auf geschätzt 200 Millionen Franken pro Jahr. 60 Prozent der potenziellen Schäden sind auf die Existenz grosser Industriekomplexe in gefährdeten Bereichen zurückzuführen. 36 Prozent entfallen auf andere bebaute Flächen und Infrastrukturen und 4 Prozent auf landwirtschaftliche Flächen. Dazu kommt, dass sich das Schadenpotenzial in den nächsten zwanzig bis vierzig Jahren aufgrund der Intensivierung der Bodennutzung mehr als verdoppeln könnte.
Kommen wir nun auf die Finanzierung des Projekts zu sprechen: Die Kantone Wallis und Waadt sind die Bauherren des Hochwasserschutzprojekts und haben eine Gesamtübersicht über das Projekt erstellt, welches von den Regierungen gutgeheissen worden ist. Die Gesamtkosten über alle Etappen werden von den Regierungen demnach auf 3,6 Milliarden Franken geschätzt. Die Finanzierung des Projekts der 3.[NB]Rhonekorrektion richtet sich nach den Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Wasserbau. Somit wird die Finanzierung von den beiden Kantonen sichergestellt. Die Kantone Wallis und Waadt erhalten gemäss dem Wasserbaugesetz dafür Abgeltungen des Bundes. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 14. Dezember 2018 für die Jahre 2020 bis 2039 einen Gesamtkredit in der Höhe von 1022 Millionen Franken für die zweite Etappe genehmigt.
Gemäss Mitbericht vom 11. April 2019 beantragt die Finanzkommission des Nationalrates einstimmig, den Bundesbeschluss betreffend den Gesamtkredit für die Realisierung der [PAGE 1383] zweiten Etappe der 3.[NB]Rhonekorrektion anzunehmen. Weitere Details der Finanzierung werden meine Kollegen aus der Finanzkommission präsentieren.
Die Haltung unserer UREK: Die UREK gab am 29. April 2019 weitere Abklärungen in Auftrag. Der Bericht, datiert vom 7.[NB]August 2019, hält zusammengefasst fest, dass die Restkosten nach Abzug der Bundessubventionen durch die Kantone getragen werden müssen. Es obliegt den Kantonen, in ihren Gesetzen festzulegen, wer bei der Deckung dieser Restkosten beigezogen werden soll. Im Kanton Wallis ist die Verteilung der Restkosten im Gesetz über die Finanzierung der 3.[NB]Rhonekorrektion geregelt, welches vom Walliser Parlament im vergangenen November verabschiedet wurde. Das Gesetz sieht keine Beteiligungen von Industrieunternehmungen oder Eigentümern grosser Immobilien vor. Die Ansprüche auf zusätzliche Fördermittel des Bundes sind im Handbuch "Programmvereinbarungen im Umweltbereich 2020-2024" detailliert festgelegt. Diese Kriterien werden alle vier Jahre, zu Beginn jeder Programmperiode, überprüft.
Weiter wollen die Mitglieder der UREK-NR wissen, wie viel die Kantone aus dem eigenen Budget ohne Beteiligung von Dritten - die Rede ist hier von Gemeinden oder Eisenbahnen - für die zweite Etappe finanzieren müssen. Gemäss der vorliegenden Antwort steuert der Kanton Wallis etwa 379,1 Millionen Franken und der Kanton Waadt etwa 87,1 Millionen Franken bei.
Nachdem die Kommission im April eine erste Diskussion zum Gesamtkredit von 1022 Millionen Franken für die Realisierung der zweiten Etappe der 3.[NB]Rhonekorrektion geführt hat und die Verwaltung die letzten und hier aufgeführten Fragen abschliessend klären konnte, spricht sich die UREK-NR einstimmig für eine Annahme des Kredites aus. Die UREK-NR anerkennt die zentrale Bedeutung des grössten Hochwasserschutzprojektes der Schweiz und empfiehlt Ihnen Annahme.