Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2019-09-09
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-09
Wortprotokoll
Die FDP anerkennt die Notwendigkeit der 3.[NB]Rhonekorrektion. Das Rhone-Hochwasserereignis im Jahr 2000 mit einer Schadensumme von 500 Millionen Franken zeigte auf, dass die über hundertjährigen Dämme in einem bedenklichen Zustand sind. Die geplanten Massnahmen sehen eine Ausweitung des Flussbettes vor. Man schafft damit mehr Platz, und der Wasserspiegel wird bei einem Hochwasser im Vergleich zum heutigen Hochwasserpegel um 1,6 Meter gesenkt. Durch diese Ausweitung fliesst die Rhone langsamer, und es entstehen naturnahe Strukturen wie Kiesbänke und Uferzonen, die für die Biodiversität und die Ökologie wertvolle Flächen schaffen. Diesen Effekt begrüsst die FDP.
Die Gesamtkosten der 3.[NB]Rhonekorrektion von 3,6 Milliarden Franken wurden in der Botschaft plausibel aufgezeigt. Die Kosten werden gemäss den Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle und des Expertenberichtes strukturiert aufgelistet. Die Preisbasis, die mutmassliche Teuerung, die Risikozuschläge, der Umgang mit Kreditüberschreitungen und die Mehrwertsteuer werden transparent ausgewiesen. Die Reserven betragen rund 12 Prozent der Gesamtkosten. In der Position "Altlastensanierung" wurden sogar 30 Prozent Reserven eingeplant. Die vom Projekt betroffenen belasteten Standorte sind zwar bekannt, doch auch die FDP ist sich bewusst, dass die Kosten der einzelnen Projekte erst bei Bohrungen und Probeentnahmen verifiziert werden können. Trotzdem erscheinen uns die Zuschläge grosszügig. Die eingeplanten Reserven dürfen aus Sicht der FDP in keinem Falle dazu verleiten, in der Ausführungsphase Wünschbares nicht mehr von Notwendigem zu trennen. Betreffend Richtigkeit verlassen wir uns auf die Aussagen der Spezialisten. Diesbezügliche Fragen wurden uns in der Kommission ausreichend beantwortet.
Das vom Bafu aufgegleiste Controlling begrüssen wir sehr. Aus unserer Sicht sind vor allem die Zuständigkeiten zwischen dem Bund und den Kantonen Wallis und Waadt im Auge zu behalten. Die FDP nimmt davon Kenntnis, dass die Weisung ab Januar 2020 in Kraft treten wird, und erwartet zuhanden der zuständigen Kommission die jeweilige Berichterstattung über den Stand der Projekte, auftretende Friktionen und die finanzielle Steuerung auf Stufe Bund.
Gemäss Wasserbaugesetz sind die Kantone für den Hochwasserschutz zuständig. Die FDP-Liberale Fraktion nimmt davon Kenntnis, dass als Bauherren die Kantone Wallis und Waadt auftreten. An dieser zweiten Finanzierungsetappe beteiligt sich der Bund mit rund 62,2 Prozent. Diese hohe Beteiligung ist gegeben, weil der Kanton Wallis den Zuschlag für die sogenannte Schwerfinanzierbarkeit von bis zu 20 Prozent geniesst. Das Astra beteiligt sich zusätzlich mit 2 Prozent an den Gesamtkosten. Die FDP-Liberale Fraktion erwartet, dass sich auch die Industrie und Gebäudeversicherungen an der Finanzierung mitbeteiligen, und ruft die zwei Kantone dazu auf, in dieser Sache aktiv zu bleiben.
Der Bundesbeitrag an dieses Gesamtprojekt ist für die zweite Finanzierungsetappe mit 1,022 Milliarden Franken für die nächsten zwanzig Jahre veranschlagt. Die FDP-Liberale Fraktion nimmt zur Kenntnis, dass der Bund im Rahmen aller Etappen ungefähr 2 Milliarden Franken veranschlagt hat. Die dritte Etappe beginnt ab 2040.
Die FDP-Liberale Fraktion erwartet bei Inanspruchnahme der Verpflichtungskredite von allen involvierten Vergabestellen transparente Vergabeprozesse und von den Unternehmern realistische Angebote. Die gültigen Submissionsvorgaben sind einzuhalten, und ein fairer Wettbewerb ist zu gewährleisten. Durch eine gute Auswahl der Vergabekriterien sollen die Chancen für Vergaben an das nationale Gewerbe gestärkt werden, ohne dabei ausländische Anbieter zu diskriminieren.
Die FDP-Liberale Fraktion wünscht an dieser Stelle allen Beteiligten einen guten Projektverlauf.