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Thurnherr Walter · 2019-09-09

Thurnherr Walter · Aargau · 2019-09-09

Wortprotokoll

Ich kann mich kurzfassen. Es ist in erster Linie Sache des Parlamentes, wie es den Zugang zum Parlamentsgebäude und das Lobbying im Parlamentsgebäude regelt. Soweit die Anpassungsanträge rein parlamentarische Regelungen betreffen und sie die Stellen des Bundesrates und der Bundesverwaltung nicht berühren, verzichtet der Bundesrat auf eine Stellungnahme. Wenn es aber über das Parlament hinaus Auswirkungen auf die Bundesverwaltung hat, nimmt er eben - so ist es die langjährige Praxis - schon Stellung. Es gibt in diesem Zusammenhang nur einen Punkt. Falls Sie sich also dafür entscheiden, am Eintreten festzuhalten und die Frage des Zugangs neu zu regeln, so ist es dem Bundesrat ein Anliegen, dass Sie die bestehende Praxis der Erteilung von Tages- und Dauerausweisen für Bundesangestellte nicht einschränken.