Lexipedia

Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-09-09

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-09-09

Wortprotokoll

Den Kern dieser Vorlage über biogene Treibstoffe und Gase haben wir 2007 in Flims an unserer Aussensession beschlossen. Dort haben wir ein gutes Gesetz beschlossen. Die Verlängerung ist nur schon deshalb sinnvoll, damit die Investitionssicherheit sowohl für die Technologien, die bereits entwickelt wurden, als auch für neue Technologien, die am Entstehen sind, gesichert ist. Damals war Power-to-X, sprich die Herstellung von solarem Benzin oder Kerosin, noch kein Thema. Wasserstoff war noch kein echtes Thema, wurde aber in die Gesetzgebung aufgenommen; ich habe das damals so eingebracht. Ich möchte deshalb heute präzisieren: Die Gültigkeit ist im Gesetz auch für erneuerbares Benzin oder Kerosin gegeben. In Artikel 2 Absatz 3d des Mineralölsteuergesetzes wird erwähnt, dass die Befreiung dann gilt, wenn diese Treibstoffe oder Gase aus erneuerbaren Energieträgern hergestellt sind. Gemäss Artikel 2a bezeichnet der Bundesrat diese im Einzelnen. Das heisst, der Bundesrat hat heute schon die Kompetenz, diese Ausweitung vorzunehmen, auch wenn diese Stoffe zum Zeitpunkt der Legiferierung noch nicht in aller Munde waren. In der Kommission wurde von der Verwaltung und somit auch vom Bundesrat bestätigt, dass dieses Gesetz auch für erneuerbares Benzin oder Kerosin gelten würde. Ich bitte die Kommissionssprecher, das zu bestätigen, weil das so im Protokoll festgehalten ist.

Nun zu meiner Minderheit: Ich beantrage Ihnen mit meiner Minderheit, die Vorlage so zu beschliessen, wie es der Initiant wollte, nämlich mit einer Verlängerung bis 2030, und zwar bei allen drei Ziffern, weil wir diese Gesetzgebung bei allen drei Ziffern machen. Es besteht eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass es bis Ende 2021 nicht reichen wird, dass ein neues CO2-Gesetz in Kraft treten kann. Dann müssen wir deswegen die genau gleiche Prozedur noch einmal anstossen. Es war schon diesmal nicht ganz einfach, bis sich die Kommission dazu durchringen konnte, das Thema noch einmal auf die Agenda zu setzen. Die Kommissionsmitglieder wissen, wie es entstanden ist. Dass wir das wieder machen müssen, ergibt keinen Sinn.

In diesem Sinn werde ich mit meiner Minderheit beantragen, dass Ziffer I des Mineralölsteuergesetzes bis zum Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetzes und spätestens bis 2030 gilt. Wahrscheinlich wird das mit einem Referendum eher auf den 1.[NB]Januar 2023 als auf den 1.[NB]Januar 2022 der Fall sein, und damit macht es eben Sinn, eine längere Periode einzufügen, schon aus rein administrativen Gründen. Es soll ganz klar keine Bremse für ein neues CO2-Gesetz sein, in keinem Fall, denn auch die Minderheiten, die jetzt dieses CO2-Gesetz verlängern wollen, haben keine grundsätzliche Verschärfung des Gesetzes drin. Das heisst, wenn der Ständerat ein weiter gehendes und wesentlich besseres Gesetz bringt, ist dieses Gesetz dann die Ablösung des jetzigen Übergangselementes.

Ich habe hier eine spezielle Minderheit, die ich vertrete: Ich bin als GLP-Vertreter wieder alleine mit der SVP und Teilen [PAGE 1395] der FDP. In der Debatte unterstützten mich jetzt die Umweltorganisationen, und ich bin gespannt, wie die Fraktionen heute zu meiner Minderheit abstimmen. Eigentlich müsste es eine satte Mehrheit geben. Ich gehe aber davon aus, dass die Frage, wie sich die Fraktionen am Ende zum Ziel dieser Minderheit, also zur maximalen Geltung bis 2030, stellen, noch etwas abhängig davon ist, wie die Abstimmungen zu den Minderheiten zu den übrigen Bestandteilen des CO2-Gesetzes ausgehen werden, weil hier ein Zusammenhang besteht.

Trotzdem bitte ich Sie, hier diese Verlängerung bis 2030 beziehungsweise bis das neue Gesetz in Kraft tritt, zu beschliessen. Ich bitte insbesondere die Vertreter von SP, Grünen und CVP, hier auf die Haltung der Umweltorganisationen einzuschwenken, die das empfehlen.

Ich komme noch ganz kurz zum Einzelantrag Bäumle/Nussbaumer zu Artikel 10a Absatz 2 des CO2-Gesetzes: Dort ist eigentlich der Ansatz, dass die Erleichterungen für Personenwagen bei einer Übergangslösung nicht später als in der EU eingeführt werden sollen. Dieser Einzelantrag wurde in der Kommission mit 13 zu 12 Stimmen abgelehnt. Ich habe es verpasst - ich kann mich nicht mehr genau erinnern, wieso -, hier einen Minderheitsantrag einzureichen. Deshalb kommen heute diese zwei Einzelanträge, und ich bitte Sie, diesen zuzustimmen.