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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-09-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-09-09

Wortprotokoll

Ich habe das Kommissionsprotokoll nicht mehr im Detail im Kopf, aber ich gehe von Folgendem aus: Es wurde gesagt, dass die Formulierung "bei Katastrophen und Notlagen" reicht, dass es nicht nur bei Grossereignissen möglich sein soll, sondern auch bei kleineren Ereignissen, wenn notwendig. Ich habe diese Argumentation im Kopf. Der Bundesrat hat ja in seiner Fassung Grossereignisse aufgenommen. Aber ich denke, die Frage ist einzig, was man unter Grossereignissen oder unter Katastrophen [PAGE 605] und Notlagen versteht. Es ist nicht eine materielle Änderung, eher eine Frage der Formulierung.

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