Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-09-09
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-09-09
Wortprotokoll
Die Frage genügender Personalressourcen in der Armee und auch in der Zivilgesellschaft in unserem seit Jahren und Jahrzehnten gut funktionierenden Milizsystem wird mit grösserer Virulenz und zunehmender Sorge diskutiert. Nicht von ungefähr werden wir am kommenden Mittwoch im Rahmen einer Änderung des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst konkrete Massnahmen beschliessen, um zu verhindern, dass die immer grössere Attraktivität des Zivildienstes zu einer Gefährdung der Armeebestände führt.
Kürzlich haben auch die Kantone einen "cri d'alarme" ausgestossen. Wir haben es heute Nachmittag gehört: Beim Zivilschutz, unserer zivilen Organisation zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen, schwinde aktuell der Personalbestand wie der Schnee in der Frühlingssonne. Es seien daher unverzüglich Massnahmen zu treffen, um eine angemessene Grösse dieses Dienstes auch in Zukunft sicherzustellen. Die Rekrutierung von Frauen und Ausländern wird in diesem Kontext ins Auge gefasst.
Was soll nun aber die im Postulat vorgebrachte Idee eines allgemeinen Bürgerdienstes im Rahmen der laufenden Arbeiten bringen? Der Vorstoss verfolgt das Ziel, die Chancen, aber auch die Risiken einer Ausweitung der Dienstpflicht im Sinne eines allgemeinen Bürgerdienstes vertieft zu prüfen. Im Schlussbericht der Studiengruppe Dienstpflichtsystem vom 15. März 2016, unter der Leitung von alt Nationalrat Arthur Loepfe, wurde das Modell zwar kurz angetippt, aber relativ [PAGE 613] rasch zur Seite gelegt, mit der sehr rudimentären Bemerkung: "Sicherheitspolitisch besteht dafür keine Notwendigkeit, und wirtschaftlich ist das Modell letztlich ineffizient." Der Bundesrat ist bereit, die im Postulat thematisierten Fragen im Rahmen der aktuellen Arbeiten zur Alimentierungssituation von Armee und Zivilschutz zu prüfen. Ich danke Ihnen, insbesondere Bundesrätin Viola Amherd, für die positive Aufnahme meines Vorstosses und für den Antrag auf Annahme.
Aus folgenden drei Gründen scheint es mir wichtig zu sein, das Modell eines allgemeinen Bürgerdienstes in die Überlegungen zur Weiterentwicklung der Dienstpflicht mit einzubeziehen:
1. Das Schweizer Milizsystem steht vor grundlegenden Herausforderungen. Das Milizsystem liegt mir als einem - so könnte man sagen - eher wertkonservativen Politiker sehr am Herzen. Es gehört ebenso zu den Grundpfeilern der Schweiz wie der Föderalismus und die direkte Demokratie. Allerdings steht das Milizsystem aus verschiedenen Gründen seit Jahren unter Druck. Es geht dabei nicht nur um die einleitend dargelegten Schwierigkeiten von Armee und Zivilschutz, ihre Bestände zu halten, nein: Es geht auch um die Gesellschaft insgesamt, die in den verschiedensten Bereichen von einem funktionierenden Milizsystem abhängig ist. Gemäss einer 2017 durchgeführten Umfrage der Universität Bern bekunden derzeit mehr als die Hälfte aller Schweizer Gemeinden Schwierigkeiten, ihre Ämter zu besetzen. In den letzten zwei Jahren sind allein in den Kantonen Freiburg und Waadt mehr als 300 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zurückgetreten. Als Grund wird oft die Schwierigkeit genannt, das Amt mit den beruflichen und familiären Verpflichtungen zu vereinbaren. Angesichts dieser besorgniserregenden Situation hat der Schweizer Gemeindeverband das Jahr 2019 nicht ohne Grund zum Jahr der Milizarbeit erklärt.
Aber auch in anderen Bereichen, in denen das gemeinschaftliche Engagement von zentraler Bedeutung ist, bestehen grosse personelle Herausforderungen. Dazu gehören insbesondere die Landwirtschaft, Betreuungs- und Pflegedienstleistungen sowie kulturelle und sportliche Tätigkeiten. Vor diesem Hintergrund scheint es mir wichtig, im Sinne des Postulates nach Wegen zu suchen, die es erlauben, das Milizsystem langfristig zu stärken. Ein allgemeiner Bürgerdienst stellt diesbezüglich eine grundsätzlich interessante Idee dar, die eine vertiefte und - ich betone es - ergebnisoffene Prüfung verdient.
2. Das Modell eines allgemeinen Bürgerdienstes wird politisch rege diskutiert. Die Fragen, die ich in meinem Postulat aufwerfe, wurden in den letzten Jahren in verschiedenen Kreisen rege diskutiert. In einer 2015 veröffentlichten Studie bezeichnete Avenir Suisse die Einführung eines allgemeinen Bürgerdienstes als eine entscheidende Massnahme, um den "schleichenden Rückgang der schweizerischen Milizkultur einzudämmen". Angesichts des immer knapperen Zeitbudgets für ein ausserberufliches Engagement plädiert der Thinktank für eine Ausweitung des Umfangs staatlich anerkannter Tätigkeiten für die Allgemeinheit. Darin sieht er auch einen wichtigen Beitrag, um auf neue Bedürfnisse und Herausforderungen reagieren zu können, beispielsweise den demografischen Wandel, die Klimaerwärmung oder die Zunahme von Naturkatastrophen. Ein ausgeweiteter Milizdienst würde es gemäss Avenir Suisse erlauben, die Stabilität der Institutionen auf lange Sicht zu gewährleisten.
In den letzten Jahren waren die Herausforderungen des Milizsystems wiederholt Gegenstand von Debatten im Parlament. Gemäss Medienberichten ist zudem eine Volksinitiative in Vorbereitung, die das Ziel verfolgt, einen allgemeinen Bürgerdienst einzuführen. Im Rahmen eines Pilotprojekts in der Genfer Gemeinde Meyrin wurden 2016 erste Erfahrungen damit gesammelt. Schliesslich gibt es auch im Ausland Versuche, mit ähnlichen Modellen den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und auf neue Herausforderungen zu reagieren. In Frankreich startete in diesem Jahr eine Versuchsphase des "service national universel". Dieser soll ab 2021 für Jugendliche obligatorisch sein und namentlich einen sozialen Einsatz in einer anderen Landesregion umfassen.
Angesichts dieser verschiedenen Entwicklungen und der laufenden Diskussionen ist es sinnvoll, das Modell eines allgemeinen Bürgerdienstes unvoreingenommen auf seine Vor- und Nachteile zu prüfen.
3. Ein allgemeiner Bürgerdienst wirft zahlreiche Fragen auf. In Bezug auf das Modell eines allgemeinen Bürgerdienstes bestehen derzeit noch zahlreiche offene Fragen. Es scheint mir daher wichtig zu sein, dass der Bundesrat vor der politischen Diskussion über die mögliche Volksinitiative einigermassen weiss, welche Implikationen ein solches Modell hätte. Ich denke da namentlich an Fragen wie: Sollten Frauen und auch Ausländer einen solchen obligatorischen Bürgerdienst absolvieren müssen? Wie lange würde die Dienstpflicht dauern? Welche Einsatzbereiche kämen infrage? Inwiefern würde ein allgemeiner Bürgerdienst dazu beitragen, den im Rahmen des Militärdienstes geschaffenen Austausch zwischen den Landesregionen zu gewährleisten? Wesentlich sind zudem die Auswirkungen des Modells auf den Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und die Rekrutierungsmöglichkeiten der Armee. Eine Hauptzielsetzung müsste es nämlich sein, die Bestandessicherung der Armee sowie des Zivilschutzes zu gewährleisten. Es scheint mir zweckmässig, diese Fragen, wie vom Postulat gefordert, im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Zukunft der Dienstpflicht zu berücksichtigen, wie das vom Bundesrat in Aussicht gestellt worden ist.
Zusammenfassend: Das Milizsystem als einer der zentralen Grundpfeiler des schweizerischen Staatswesens steht vor vielfältigen Herausforderungen. Neue Ansätze sind notwendig, um die langfristige Stabilität unserer Institutionen, der Armee, des Bevölkerungsschutzes und zahlreicher weiterer Dienstleistungen von gesellschaftlichem Interesse sicherzustellen. In den kommenden Jahren wird der allgemeine Bürgerdienst in der politischen Diskussion weiterhin eine Rolle spielen, namentlich im Kontext einer möglichen Volksabstimmung. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Grundlagen zu schaffen, um eine umfassende Beurteilung des Modells zu ermöglichen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und das Postulat anzunehmen.