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Müller Philipp · Ständerat · 2019-09-09

Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2019-09-09

Wortprotokoll

Mit der Standesinitiative fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf, das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration dahingehend zu ändern, dass die Administrativhaft für Minderjährige in der Schweiz verboten wird. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat diese Initiative am 29. April 2019 beraten und empfiehlt mit 7 zu 5 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Damit spricht sich die SPK dagegen aus, die Administrativhaft für minderjährige Migrantinnen und Migranten gänzlich zu verbieten. Die Kantone sollen aber angehalten werden, die Administrativhaft nur als letztes Mittel und stets verhältnismässig anzuwenden.

Zu bemerken ist vorab, dass der Titel dieser Standesinitiative verfänglich ist, denn es geht nicht um Kinder, sondern um Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren; dies, weil das Bundesrecht schon heute die Administrativhaft für Menschen unter 15 Jahren untersagt. Es gab einzelne Kantone, die Minderjährige unter 15 Jahren kurzfristig zusammen mit ihren Eltern in Administrativhaft nahmen. Vor dem Hintergrund des Kindeswohls wurde die Trennung von Eltern und Kindern in diesen Fällen als nicht vertretbar erachtet. Die Unterbringung erfolgte in diesen Fällen allerdings nur für eine kurze Dauer, meist während der Nacht vor der Rückführung. Zudem fand der Aufenthalt in besonderen Räumlichkeiten statt, meist in entsprechend ausgestalteten Familienzellen.

Dennoch ist auch der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass für eine solche Unterbringung von Minderjährigen unter 15 Jahren in Haftanstalten keine Gesetzesgrundlage besteht, wie ich eingangs erwähnt habe. Das Staatssekretariat für Migration hat deshalb die Kantone angewiesen, dass fortan keine minderjährigen Personen unter 15 Jahren mehr in Haftanstalten untergebracht werden sollen.

Zurzeit ist eine Arbeitsgruppe des Bundes - auch aufgrund eines Berichtes der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates vom 16. Juni 2018 - an der Erarbeitung von sogenannten Best Practices, welche alternative Möglichkeiten zur Administrativhaft hervorheben wollen. Solche alternativen Möglichkeiten sind bereits heute im geltenden Ausländerrecht vorgesehen. Dies alles trifft aber nicht auf Personen von 15 bis 18 Jahren zu. In solchen Fällen ist die [PAGE 615] Gesetzesgrundlage ganz klar und deutlich vorhanden. Auch ist für diese Minderjährigen nur eine verkürzte Administrativhaft zulässig. Ob im Fall einer Wegweisung von 15- bis 18-jährigen Migrantinnen und Migranten auch eine Administrativhaft vorgesehen werden soll oder nicht, entscheiden allein die Kantone. Weil jede Administrativhaft regelmässig richterlich überprüft werden muss, wenden die Kantone dieses Instrument bei Minderjährigen von 15 bis 18 Jahren aber nur zurückhaltend an.

Aus all diesen Gründen sieht die Kommission keinen Grund, hier gesetzgeberisch tätig zu werden und in die Kompetenz der Kantone einzugreifen. Ich erlaube mir weiter den Hinweis, dass der Nationalrat in der vergangenen Frühjahrssession einer parlamentarischen Initiative mit derselben Forderung mit 118 zu 53 Stimmen keine Folge gegeben hat.

Im Namen der Kommissionsmehrheit empfehle ich Ihnen daher, der vorliegenden Standesinitiative Genf ebenfalls keine Folge zu geben.