Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-09-10
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-09-10
Wortprotokoll
Wenn Sie das Wort "Jagdbanngebiet" oder jetzt neu "Wildtierschutzgebiet" hören, dann stellen Sie sich ja darunter nicht vor, dass man gerade dort jagt. Man hatte diese Gebiete ausgeschieden, um eben geschützten Arten Zuflucht zu ermöglichen, damit sie dort geschützt sind. Deshalb heissen ja diese Gebiete Wildtierschutzgebiete.
Nun, es ist so, dass Sie ja heute in einigen Kolonien zur Schadenverhütung am Bergwald einige Steinböcke abschiessen können. Da könnten Sie sagen, wenn das bei Steinböcken geht, dann muss das bei den Wölfen auch gehen. Allerdings muss man das auch mit der speziellen Geschichte der Wiederansiedlung des Steinbocks verstehen. Ob es jetzt auch nötig ist, deshalb Wölfe in den Schutzgebieten abschiessen zu können? Der Bundesrat ist der Meinung: Nein, es ist nicht[NB]nötig, und zwar deshalb - das wurde auch bereits gesagt -, weil das Streifgebiet eines Wolfes wesentlich grösser ist als ein Schutzgebiet. Die Möglichkeit oder die Chance also, einen Wolf ausserhalb dieses Wildtierschutzgebietes zu schiessen, wenn es denn nötig ist, die besteht nach wie vor. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, es gebe eigentlich eine Logik der Begriffe: Wenn es "Jagdbanngebiet" heisst, dann wird dort eben nicht gejagt; wenn es "Wildtierschutzgebiet" heisst, dann sind dort die geschützten Arten eben tatsächlich geschützt.
Ich bitte Sie, hier den Nationalrat zu unterstützen, aber ich denke, das ist dann die zweite Differenz, die Sie in der Einigungskonferenz behandeln können.