Eberle Roland · Ständerat · 2019-09-10
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-09-10
Wortprotokoll
Wir kommen zur letzten Differenz, zu Artikel 13 Absatz 4. Da geht es insgesamt um die Wildschadenregulierung. In Artikel 13 soll formuliert werden, dass der Bund die Kantone und vor allem betroffene Kreise anhört, denn die Kantone müssen hier ebenfalls zahlen, nämlich 50 Prozent beim Biber und 20 Prozent beim Wolf. Deshalb hat der Nationalrat beschlossen, dass man nicht nur die Kantone anhört, sondern auch die betroffenen Kreise. Wir in der UREK sind der Ansicht, dass diese Ergänzung nicht notwendig ist, weil es selbstverständlich ist, dass die Kantone die Erarbeitung von solchen Lösungen und Entscheiden mit den betroffenen Kreisen vornehmen.
Deshalb beantragen wir Ihnen hier ebenfalls, an der ständerätlichen Fassung festzuhalten. Dieser Antrag wird von unserer Kommission einstimmig unterstützt.