Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-10
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-10
Wortprotokoll
Dem Anerkennungsverfahren kommt eine zentrale Funktion zu, das wurde jetzt auch aus den verschiedenen Voten deutlich. Dabei wird geprüft, ob ein Identity Provider die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, und insbesondere auch, ob die nötige Sicherheit gewährleistet werden kann. Damit mit der technologischen Entwicklung Schritt gehalten werden kann, muss die Anerkennung alle drei Jahre erneuert werden. Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass das Informatiksteuerungsorgan des Bundes die Funktion der Anerkennungsstelle übernimmt und auch die Aufsicht über die Identity Provider wahrnimmt.
Um die Anerkennung vornehmen zu können und die Aufsicht auszuüben, ist grosses technisches Fachwissen nötig. Gleichzeitig ist es aber auch nötig, dass diese Stelle eine starke Position hat und auch von aussen so wahrgenommen wird. Anerkennungsverfahren und Aufsicht tragen wesentlich dazu bei, dass der E-ID vertraut wird. Vor diesem Hintergrund ist es nachvollziehbar, dass diese Funktion gestärkt werden soll, indem dafür eine Kommission eingesetzt wird. Der Ständerat hat hier ein tragfähiges Konzept verabschiedet und ins Gesetz eingepasst. Die operativen Aufgaben, welche der Entwurf des Bundesrates dem Informatiksteuerungsorgan des Bundes überträgt, würden nach dem ständerätlichen Konzept durch ein Kommissionssekretariat erledigt.
Die Schaffung einer eidgenössischen E-ID-Kommission würde aus Sicht des Bundesrates insbesondere die Wahrnehmbarkeit der Rolle des Staates verbessern und damit auch das Vertrauen in die E-ID stärken. Die damit verbundenen Kosten sind verkraftbar und verhältnismässig. Herr Nationalrat Guhl hat die Frage gestellt: Es dürfte sich etwa um fünf Stellen handeln, und dann geht es natürlich auch noch um die Entschädigung der Kommissionsmitglieder.
Wenn Sie in diese Richtung gehen wollen, bitte ich Sie, dem Ständerat und der Minderheit zu folgen und der Schaffung der Eidcom zuzustimmen.