Lexipedia

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-09-10

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-09-10

Wortprotokoll

Wir behandeln ja hier mehrere Vorstösse, die schon einige Zeit auf ihre Behandlung warten. Auch hier sind zwei Jahre vergangen. Das hat Vor- und Nachteile. Der Nachteil ist, dass die Motionäre jeweils lange warten müssen. Der Vorteil ist, dass sich in der Zwischenzeit aber auch etwas verändern kann. In diesem Fall ist das so.

Ich möchte darauf hinweisen, dass am 1. Januar 2019 eine Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs in Kraft getreten ist, die das Ziel hatte, die Bürgerinnen und Bürger besser vor ungerechtfertigten und missbräuchlichen Betreibungen zu schützen. Die neue Bestimmung erlaubt es, beim Betreibungsamt zu veranlassen, dass solche Betreibungen nicht mehr in der Betreibungsauskunft aufgeführt werden, dass sie dort nicht mehr aufgelistet, nicht mehr ersichtlich sind.

Im Rahmen dieser Arbeiten haben sich sowohl das Parlament als auch der Bundesrat intensiv mit dem Problem der missbräuchlichen Betreibung beschäftigt. Eine Erkenntnis - auch aus den parlamentarischen Arbeiten - war die, dass es sich um zwar stossende, aber wenige Einzelfälle handelt, nicht um ein Massenphänomen. Mit den nun seit dem 1. Januar dieses Jahres zur Verfügung stehenden Möglichkeiten einer raschen und einfachen Löschung ist der Schaden, der mit einer solchen Betreibung angerichtet werden kann, nur noch gering. Es ist deshalb zu erwarten, dass die Zahl der missbräuchlichen Betreibungen zurückgehen wird.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme von 2017 ja auch darauf hingewiesen - Monsieur Addor, vous l'avez aussi fait -, dass auch das Bundesgericht in dieser Sache schon[NB]entschieden hat. Es hat Verurteilungen gegeben wegen Nötigung nach Artikel 181 StGB. Der Bundesrat hat auf diese Bundesgerichtsentscheide hingewiesen. Aus Sicht des Bundesrates besteht hier deshalb jetzt kein Handlungsbedarf mehr.